Nato- und Castorgegnerin vor Gericht

Castorblockade 2008
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Am 17.11.2009 stand in Hersbruck bei Nürnberg eine Nato-Gegnerin vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, zum Nato-Gipfel im April dieses Jahres nach Strasbourg gefahren zu sein, obwohl sie ein Ausreiseverbot nach Frankreich erhalten haben soll. Im November 2008 hatte ihre Bezugsgruppe den Castortransport kurz nach der französischen Grenze für 13 Stunden gestoppt, indem sich drei AktivistInnen an die Gleise ketteten. Daraufhin landete die Natogegnerin in der Polizeidatei für "linksmotivierte Gewaltäter(innen)", weshalb ihr während der Natoproteste verboten wurde, das Land zu verlassen, da es "dem Ansehen Deutschlands in der Welt erheblichen Schaden zufügen würde".

 

Der zweite Prozesstag wurde auf Dienstag, den 24.11.2009 um 13.00 Uhr gelegt. Treffpunkt ist um 12.00 Uhr vor dem Amtsgericht Hersbruck 1.

 

Hersbruck, 17.11.09 - Kein Ende in Sicht mit der Repression gegen Natogegner_innen

 

Während des diesjährigen Natogipfels wurden zahlreiche deutsche Aktivist_innen vor der französisch-deutschen Grenze aufgehalten und mit Ausreiseverboten eingeschüchtert. Grundlage für diese Verbote war das Aufheben des Schengener Abkommens, welche die Reisefreiheit innerhalb von EU-Staaten regelt. Viele diese Verbote waren von Anwält_innen im Nachhinein als völlig überzogen und rechtswidrig eingestuft worden. Auch ein wissenschaftlicher Mitarbeiter von Hans-Christian Ströbele, Mitglied des Bundestages, hatte das Ausreiseverbot aufgrund der "Gewalttäter(innen), linksmotiviert"  Datei zuvor als verfassungswidrig bezeichnet.

 

"Besonders dubios ist an diesem Fall, dass ich die schriftliche Ausreiseuntersagung erst nach meiner angeblichen Wiedereinreise nach Deutschland bekommen habe. Der Bulle, den ich an meinem ersten Prozesstag verhört habe, behauptet, er habe mich kontrolliert als ich wieder nach Deutschland eingereist bin. Er kann aber nicht sagen, ob ich zu dem Zeitpunkt von einem Ausreiseverbot wusste. Es liegt nahe, dass das Verbot tatsächlich auch erst nach dem Natogipfel geschrieben wurde", so die Angeklagte. "Die Repressionsorgane ziehlen auf alle ab, die politisch unliebsam sind - im Zweifelsfall müssen Vorwürfe eben konstruiert werden. Dass Bullen vor Gericht lügen, Unterlagen und "Beweismaterialien" fälschen, ist nichts neues". In diesem Punkt scheinen sich Angeklagte und Richter sogar einig zu sein. Der Beweisantrag "Bullen lügen vor Gericht" wurde abgelehnt mit den Worten, die zu beweisende Tatsache werde als wahr unterstellt.

 

Die Angeklagt freut sich über kritische Zuschauer_Innen:

Der zweite Prozesstag findet am Dienstag, den 24.11.2009 um 13.00 Uhr statt.  Treffpunkt ist um 12.00 Uhr vor dem Amtsgericht Hersbruck 1. Das Gericht befindet sich am Schloßplatz in Hersbruck; die nächste Zughaltestelle ist Hersbruck rechts der Pegnitz.