Ohne Beweise in Untersuchungshaft

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Am frühen Morgen des 7. Oktobers wurde ein Stuttgarter Antifaschist durch ein vermummtes Polizeiaufgebot in seiner Wohnnung festgenommen. Darauf folgte eine 22 tägige Untersuchungshaft in der JVA Stammheim. Im Zuge einer Haftprüfung vor dem Stuttgarter Amtsgericht wurde die Haft am Donnerstag, den 29. Oktober gegen eine Kaution von 3000 Euro und weitergehenden Auflagen außer Vollzug gesetzt.


Vorgeworfen wird dem Antifaschisten, am Abend des 22. September an einer Auseinandersetzung mit Neonazis in Stuttgart-Zuffenhausen beteiligt gewesen zu sein. Drei Neonazis wurden hierbei verletzt. Die Polizei konnte an diesem Abend keine weiteren an der Auseinandersetzung Beteiligten festnehmen.

Festnahme und Untersuchungshaft des Antifaschisten erfolgten 15 Tage nach dem Vorfall einzig und allein aufgrund von Aussagen der drei Neonazis. Der polizeiliche Staatsschutz in Person von Herrn Bartels legte diesen zu Vernehmungen eine größere Auswahl an Portraitfotos vor, auf denen ausschließlich migrantische Linke abgebildet waren. Die Neonazis geben vor, den beschuldigten Antifaschisten hier als Angreifer wiedererkannt zu haben.

Dass vier weitere Zeugen während der Auseinandersetzung anwesend waren, wurde im Laufe der einseitigen polizeilichen Ermittlungen nicht weiter beachtet.

Gleichzeitig gibt es mehrere Entlastungszeugen, die ein Alibi des Antifaschisten für den Zeitpunkt der Auseinandersetzung unabhängig voneinander bestätigen.

Zur Haftprüfung vor dem Stuttgarter Amtsgericht am Vormittag des 29. Oktobers war zudem eine DNA-Analyse von Gegenständen, die im Laufe der Auseinandersetzung benutzt wurden, vorliegend. Diese brachte keine Hinweise auf eine Beteiligung des Festgenommenen.

Der vorsitzende Richter entschied hier, dass die Haft aufgrund mangelnder Beweislast vorerst außer Vollzug gesetzt werden müsse. Der Staatsanwalt Biehl sprach sich für die Fortsetzung der Untersuchungshaft aus und legte Beschwerde gegen das Urteil ein. Der Prozess gegen den angeklagten Antifaschisten, der Vater eines 4 Monate alten Kindes ist, hat weiterhin Bestand.

Hanna Stein, Pressesprecherin der Antifaschistischen Aktion (Aufbau) äußert zu den Ereignissen:

“Das Vorgehen der staatlichen Repressionsorgane gegen den Antifaschisten ist sicherlich ein Skandal. Ohne Beweise, einzig aufgrund von Aussagen bekannter Faschisten gegen ihre politischen Gegner, willkürlich eine mehrwöchige Untersuchungshaft zu verhängen, lässt sich nur als klaren Versuch erklären, aktive AntifaschistInnen einzuschüchtern und zu demotivieren. Dieser Fall stellt allerdings nur die Spitze des Eisberges dar. Ein derartiges Bestreben von Seiten der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist nichts neues. Die vehemente Verfolgung von NazigegnerInnen durch das Verbot antifaschistischer Symbole und Infostände, durch Hausdurchsuchungen und ständige Prozesse gegen AntifaschistInnen aufgrund konstruierter Vorwürfe sind nur einige Ausdrücke einer mehr als fragwürdigen politischen Linie.

Wir erklären uns solidarisch mit dem, von gezielter Repression betroffenen, Antifaschisten. Es ist nicht hinzunehmen, dass der notwendige und legitime antifaschistische Widerstand angegriffen und diffamiert werden soll. Gerade im Hinblick auf wachsende Naziaktivitäten, gilt es antifaschistisches Engagement auf allen Ebenen und mit vielen Mitteln weiter aufzubauen und zu etablieren.