Morsleben-Einwendungen erbeten



Hallo liebe UmweltschützerInnen,

wir sammeln jetzt Einwendungen gegen den Versuch, das marode Atommülllager Morsleben durch rechnerische und bauliche Maßnahmen
Langzeitsicherheit zu bescheinigen.

Im jetzt anlaufenden öffentlichen Schließungsverfahren wollen wir aufzeigen, dass es nicht geht, ein nach den Aussagen des Bundesamtes für Strahlenschutz ungeeigneten Salzstockes durch Baumaßnahmen sicher zu bekommen.

Wenn die Behörden dies so durchführen, kann im Prinzip jeder Ort zum Endlager gemacht werden, denn es kommt nicht mehr auf die Geologie, auf die natürlichen Voraussetzungen an. Techniche Maßnahmen allein genügen dann.

Für Gorleben könnte dies bedeuten, dass trotz der Mängel in der Geologie (z.B. fehlende wasserabweisende Schicht über dem Salzstock) eine Genehmigung ausgesprochen werden könnte.

Wir bitten Euch daher,

- die angehängte Sammeleinwendung auszufüllen
- weitere Einwendungen zu sammeln

und diese bis spätestens 10.12.2009 einzusenden an:
BI Morsleben, Rostocker Straße 5, 38350 Helmstedt
Weitere Informationen:
www.bi-morsleben.de

Viele Grüße
Gerhard Förster
Bürgerinitiative Umweltschutz
Lüchow-Dannenberg e.V.

 

Das Blatt ist als Pdf abrufbar.

E I N W E N D U N G

gegen den Stilllegungsplan

für das Atommüllendlager Morsleben „ERAM“

Durch das Atommüllendlager in dem ehemaligen Salzbergwerk Morsleben ERAM werde ich in meinen

 

 

Grundrechten, insbesondere meinem Recht auf Leben, Gesundheit und Eigentum verletzt.

Ich erhebe beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt folgend Einwendungen gegen den Stilllegungsplan:

1. Es ist grundsätzlich nicht sicherzustellen, dass ein unterirdisches Atommüllendlager die Radioaktivität seiner Abfälle, die zum Teil hunderttausende von Jahren Strahlen (z.B. Plutonium), für alle Zeiten vom Lebensraum der Pflanzen, Tiere und Menschen fernhalten kann.

2. Schon während der Betriebsphase wird die Umgebung der Anlage durch radioaktiv belastete Abwässer und Abwetter stetig belastet. Gesundheitsgefährdung durch Niedrigstrahlung besteht nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.

3. Die Lagerung von Atommüll in Salzgesteinen ist ein Irrweg. Die tatsächlichen immer komplizierten geologischen Verhältnisse machen einen dauerhaften Verschluss unmöglich. Ganz besonders gilt dies für hochgradig ausgebeutete ehemalige Salzbergwerke wie Morsleben und Asse II. Das ehemalige Kaliund Steinsalzbergwerk mit sieben Ebenen und Hunderten von Kavernen, Stollen, Bohrungen und Schächten ist im Grunde für ein Atommüllendlager völlig ungeeignet. Eine nachträgliche Ertüchtigung durch bauliche Maßnahmen kann die mangelnde geologische Eignung nicht heilen.

4. Die zerklüfteten geologischen Strukturen, hochproblematischen hydrogeologischen Verhältnisse und Einlagerungen von Problemgesteinen wie dem Hauptanhydrit, der zur Bildung von Wasserwegsamkeiten neigt, machen die Atommüllkippe Morsleben gleichfalls ungeeignet für die Lagerung von Atommüll. Die Stabilität des Grubengebäudes ist fraglich.

5. Die Modellrechnungen zum Langzeitsicherheitsnachweis basieren auf Annahmen und Behauptungen, die mit anderen begründeten Annahmen und Behauptungen zu völlig anderen Ergebnissen führen.

6. Die geplanten Verschlussverfahren sind tatsächlich nicht langzeiterprobt.

7. Der hingenommene schnelle Wasserzutritt führt zu unkalkulierbaren Instabilitäten.

8. Die Annahmen zum Inventar basieren auf unkontrollierten Angaben der Betreiber und äußerlichen Freimessungen. Aufgrund der unklaren tatsächlichen Zusammensetzung der Abfälle sind belastbare Aussagen über das langfristige Verhalten der Abfälle wie Gasentwicklung und In-Lösung-Gehen nicht möglich. Die hingenommene schnelle Flutung eines Teils der Abfälle birgt neue Risiken.

9. Die Lagerung der ausgewiesenen hochradioaktiven Abfälle (Radiumfass, Strahlenquellen) steht unter den gegebenen Voraussetzungen im Widerspruch zum Minimierungsgebot.

10. Das Ansehen und damit die wirtschaftliche Zukunft der Region wird durch das der Anlage innewohnende Gefahrenpotential weiter belastet.

Name, Vorname Vollständige Anschrift (bitte lesbar) Unterschrift

Zur Weiterleitung an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen Anhalt

bis spätestens 10.12.2009 einsenden an: BI Morsleben, Rostocker Straße 5, 38350 Helmstedt

Weitere Informationen: www.bi-morsleben.de