[BaWü] Ministerpräsident zu Wasserwerfer-Prozess - Kretschmann „froh“ über Ende

Erstveröffentlicht: 
25.11.2014

Ministerpräsident Kretschmann ist „froh“, dass er nun wohl nicht mehr als Zeuge im Wasserwerfer-Prozess aussagen muss. Er könne sich ohnehin nicht mehr so gut erinnern. Dass Grünen-Wähler über das vorzeitige Prozessende enttäuscht sind, bewegt ihn wenig.

 

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich persönlich erleichtert über das vorzeitige Ende des Wasserwerfer-Prozesses geäußert. Er sei „froh”, dass ihm damit ein Auftritt als Zeuge erspart bleibe, sagte Kretschmann auf eine entsprechende Frage vor Journalisten. Er wäre zwar erschienen, wenn er geladen worden wäre, so der Regierungschef. Allerdings sei der Polizeieinsatz im Schlossgarten „schon ‘ne Weile her“. Nach mehr als vier Jahren könne er sich an Einzelheiten „nicht so gut“ erinnern. Daher gelte für ihn: „Wenn man nicht hin muss, ist man irgendwie froh.“

Der Vertreter eines Nebenklägers hätte Kretschmann gerne als Zeugen gehört. Er sollte berichten, wie er als damaliger Fraktionschef der Grünen das Geschehen im Schlossgarten erlebt hat. In früheren Schilderungen hatte Kretschmann von einem Telefonat mit dem damaligen Innenminister Heribert Rech (CDU) berichtet. Er soll versucht haben, mäßigend auf diesen einzuwirken, damit der Polizeieinsatz nicht eskaliere; Rech habe erwidert, der Grüne solle erst einmal „seine“ Demonstranten zurückziehen. Weiter soll Kretschmann darauf gedrungen haben, dass den Wasserwerfern kein Reizgas zugesetzt werde.

 

Auf die Frage, ob er Verständnis dafür habe, dass gerade Grünen-Wähler vom vorzeitigen Ende des Prozesses enttäuscht seien, ging der Ministerpräsident nicht direkt ein. „So ist nun mal entschieden worden“, sagte er nur. In Partei und Fraktion der Grünen wird es kritisch gesehen, dass das Verfahren nun eingestellt werden soll.

Darauf deuten nun alle Anzeichen hin. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Verteidiger der beiden Angeklagten haben dem Vorschlag des Gerichts zugestimmt, das Verfahren gegen eine Auflage von 3000 Euro einzustellen. Das soll auf Grundlage des Paragrafen 153 a der Strafprozessordnung erfolgen. Das Gericht soll seinen Vorschlag damit begründet haben, dass bei den beiden hochrangigen Polizeibeamten eine geringe Schwere der Schuld festzustellen sei. Ihnen war fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen worden, da in dem Abschnitt, für den sie am „schwarzen Donnerstag“ 2010 zuständig waren, die Wasserwerfer eingesetzt wurden, durch deren Strahl Demonstranten verletzt wurden. Am heutigen Mittwoch findet der wohl letzte Verhandlungstag statt.

 

Es gilt als wahrscheinlich, dass ein Befangenheitsantrag der Nebenkläger gegen die 18. Strafkammer abgelehnt wurde – sonst könnte die Kammer nicht tagen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass es zu der Verfahrenseinstellung kommen wird, da die Strafprozessordnung nur die Zustimmung der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft zu dem Vorschlag des Gerichts erfordert. Die Nebenkläger und ihre Anwälte sind dagegen über die Einstellung empört. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind nicht möglich, das Verfahren wäre damit endgültig abgeschlossen.