Nach Übergriffen in Dresden: BGH prüft Urteil gegen Hooligans - Verkündung im Dezember

Erstveröffentlicht: 
13.11.2014

Karlsruhe. Im Prozess um die Verurteilung von fünf mutmaßlich rechtsextremen Fußball-Hooligans will der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil im Dezember verkünden. Das Gericht will dann erstmals grundsätzlich klären, ob feste Gruppen von Hooligans strafbare kriminelle Vereinigungen darstellen können. Die Bundesanwaltschaft plädierte dafür, die Strafen für die fünf aufrecht zu erhalten. Der Senat legte den Urteilstermin auf den 9. Dezember.

 

Die BGH-Strafrichter verhandelten am Donnerstag über die Revision der fünf Angeklagten. Das Landgericht Dresden hatte nach Angriffen auf Dönerläden vier von ihnen zu Haftstrafen und einen weiteren Angeklagten zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass sich die fünf Mitglieder der kriminellen Vereinigung „Hooligans Elbflorenz“ mit Gleichgesinnten zusammengeschlossen hatten. Als Gruppe habe man sich zu organisierten Schlägereien etwa am Rande von Fußballspielen verabredet.

Außerdem sollen die fünf im Juni 2008 in einer Gruppe von etwa 80 Personen aus rechtsradikaler Gesinnung heraus nach dem EM-Halbfinalspiel zwischen Deutschland und der Türkei in der Dresdner Neustadt Dönerläden überfallen haben.