Karlsruhe. Im Prozess um die Verurteilung von fünf mutmaßlich rechtsextremen Fußball-Hooligans will der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil im Dezember verkünden. Das Gericht will dann erstmals grundsätzlich klären, ob feste Gruppen von Hooligans strafbare kriminelle Vereinigungen darstellen können. Die Bundesanwaltschaft plädierte dafür, die Strafen für die fünf aufrecht zu erhalten. Der Senat legte den Urteilstermin auf den 9. Dezember.
Die BGH-Strafrichter verhandelten am Donnerstag über die Revision der
fünf Angeklagten. Das Landgericht Dresden hatte nach Angriffen auf
Dönerläden vier von ihnen zu Haftstrafen und einen weiteren Angeklagten
zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht hatte es als erwiesen
angesehen, dass sich die fünf Mitglieder der kriminellen Vereinigung
„Hooligans Elbflorenz“ mit Gleichgesinnten zusammengeschlossen hatten.
Als Gruppe habe man sich zu organisierten Schlägereien etwa am Rande von
Fußballspielen verabredet.
Außerdem sollen die fünf im Juni
2008 in einer Gruppe von etwa 80 Personen aus rechtsradikaler Gesinnung
heraus nach dem EM-Halbfinalspiel zwischen Deutschland und der Türkei in
der Dresdner Neustadt Dönerläden überfallen haben.