Ist der Hooligan-Konzert-Veranstalter ein Betrüger?

Erstveröffentlicht: 
10.11.2014

Die Polizei ermittelt gegen den Organisator des geplanten Basler Konzerts der rechtsextremen Band Kategorie C: Viele von J.H.s angekündigten Events finden gar nie statt.

 

Auf Facebook rührt der Deutsche J.H.* schon lange die Werbetrommel für den Basler Auftritt der vom deutschen Verfassungsschutz als rechtsextrem und gewaltverherrlichend eingestuften Band Kategorie C (auch als «Hungrige Wölfe» unterwegs): «Mit von der Partie natürlich die Hungrigen Wölfe. Du bist herzlichst eingeladen», schrieb er am 1. Oktober.

 

Aber J.H. ist mit den Vorbereitungen für den Auftritt der Band noch gar nicht so weit, wie er es weniger als eine Woche davor eigentlich sein sollte. Konzertlokal? Fehlanzeige. Zwar erfährt man als Ticketbesteller den genauen Veranstaltungsort nicht – dieser soll erst, wie bei potenziell verbotenen Konzerten üblich, am Veranstaltungstag mitgeteilt werden. Dafür erhält man ein Mail mit J.H.s Namen und seiner Schweizer Bankkonto-Verbindung – die Filiale ist nur zehn Kilometer von seinem früheren Wohnort entfernt.

Weder Lokal noch Schlagzeug

Recherchen haben ergeben: Eigentlich wollte J.H. den Basler Club Obsession für den Event mieten. Doch statt Rechts-Rock gibt es dort am Samstag Progressive House und Electro Beats mit DJ DEA. Ein Club-Vertreter sagt zu 20 Minuten: «Ja, bitte schreiben Sie, dass das bei uns nun nicht stattfindet.» Mehr Details zu den Vorkommnissen möchte man nicht verraten.

Die Frage ist, ob das Konzert der Band – die seit den Krawallen Rechtsextremer unter dem Slogan «Hooligans gegen Salafisten» in Deutschland für Aufsehen sorgt – überhaupt stattfindet. Noch immer sucht J.H. auf seinem zweiten Facebook-Profil «ein konzertfähiges, gutes Schlagzeug für den 15. November ... im Flugzeug so was transportieren kostet nen Haufen Geld».

Im Internet mehren sich die Beschwerden

Der 38-jährige J.H. hat eine Vorgeschichte mit geplatzten Veranstaltungen. In einem Fall verkaufte er Tickets für einen Grossevent im Frühling 2014 – ohne vorher die Gemeinde um Erlaubnis für das Spektakel gefragt zu haben. Es kam, wie es kommen musste: Die Party (mit grossen Namen aus dem Showbusiness) musste von Ort zu Ort verschoben werden, dann um einige Monate nach hinten, bis sie am Ende statt als grosses Openair in einem kleineren Club stattfand.

Eine kürzlich geplante Konzertreihe einer Coverband im südbadischen Raum kam – trotz bereits verkaufter Tickets – überhaupt nicht zustande. Im Internet häufen sich die Beschwerden, weil die Kosten für bereits bezahlte Tickets nicht wie versprochen rückerstattet würden.

Deutsche Polizei ermittelt wegen Betrugsverdacht

«Gegen J.H. wird wegen Betrugsverdacht ermittelt», sagt Dietmar Ernst, Sprecher der Polizeidirektion im deutschen Lörrach. Es seien mehrere Anzeigen gegen ihn eingegangen. Ernst bekräftigt, dass die deutschen Behörden das geplante Konzert nicht auf die leichte Schulter nehmen: «Das ist uns bekannt – und diese Veranstaltung wird nicht toleriert werden. Sie soll im Grossraum Basel stattfinden, damit kann genauso gut deutsches Gebiet gemeint sein.»

Etwas bedeckter gibt man sich in Basel. Zwar bestätigt die Polizei gegenüber 20 Minuten, den Konzertveranstalter zu kennen: «Die Kantonspolizei Basel-Stadt steht mit dem Veranstalter des geplanten Konzerts in Kontakt», sagt Sprecher Andreas Knuchel. Aus «polizeitaktischen und persönlichkeitsrechtlichen Gründen» könne man allerdings keine weiteren Angaben machen.

*Name der Redaktion bekannt

 

Stadt Bremen verbot Kategorie-C-Konzert

Kategorie C ist eine Band aus Bremen. Im Jahr 2012 verbot die Stadt ein Konzert vor heimischem Publikum. In der Begründung hiess es:

«Das Stadtamt verweist dazu auf zahlreiche Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz. Danach wird von der Band die Gewalt zwischen Fans und der Polizei verherrlicht sowie Fremdenfeindlichkeit propagiert. Das Abspielen rechtsextremistischer Musikstücke diene der Verbreitung von rassistischem und nationalsozialistischem Gedankengut und dessen Verfestigung und Stabilisierung. Die Musik sei geeignet, insbesondere auch durch Ausdruck aggressiven, martialischen und militanten Verhaltens und Ausländerfeindlichkeit, Teile der Bevölkerung massiv einzuschüchtern und das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen.»