Solidarität mit Jutta Ditfurth

Duisburg gegen Rechts

Duisburg gegen Rechts Solidarität mit Jutta Ditfurth? Sicherlich, aber es geht um viel mehr und nicht nur allein um Jutta Ditfurth. Es geht um unser aller Recht auf Meinungsfreiheit. Ditfurth hatte den Herausgeber des Compact-Magazins, Jürgen Elsässer,  am 16.4.2014 in einem Interview in „Kulturzeit“ (3sat) einen „glühenden Antisemiten“ genannt. Die Pressekammer des Münchner Landgerichts erklärte in der Verhandlung:  „Ein glühender Antisemit in Deutschland ist jemand, der mit Überzeugung sich antisemitisch äußert, mit einer Überzeugung, die das Dritte Reich nicht verurteilt und ist nicht losgelöst von 1933-45 zu betrachten, vor dem Hintergrund der Geschichte.“

Ein Antisemit wäre demzufolge einer nur dann, wenn er sich positiv auf den NS-Faschismus bezieht. Wenn man der Argumentation der Münchener Richterin folgt, hätte es auch vor 1933 keinen Antisemitismus geben dürfen. Antisemitismus ist aber so alt wie das Christentum, also gute 2.000 Jahre alt – und hört damit auch nicht mit dem Ende des 1.000-jährigen Reiches 1945 auf.

 

Es geht um das Recht, Antisemiten als Antisemiten bewerten zu können, auch wenn diese das Dritte Reich selbst nicht mehr erlebten oder sich nicht darauf beziehen. Antisemitismus hat in Deutschland nicht aufgehört zu existieren, als der Föhrrer sich eine Kugel durch den Schädel schoss. Jutta Ditfurth wird wahrscheinlich die Erstinstanz verlieren und sie wird dagegen klagen. Dafür braucht man nicht nur Nerven. Dafür braucht man Geld. Heute ist es Ditfurth und morgen bist Du es, oder Du, oder auch Du vielleicht, dem die Rechten das Maul zunähen wollen.

 

Die Richterin in München verkennt die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik. So urteilt das Bundesverfassungsgericht aktuell im Beschluss vom 28. Juli 2014 1 BvR 482/13: "Danach macht auch eine überzogene oder ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen. Nur dann kann ausnahmsweise auf eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verzichtet werden. Aus diesem Grund wird Schmähkritik bei Äußerungen zu Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren, nur ausnahmsweise vorliegen und im Übrigen eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben."

 

Allzu gerne sprechen Provinzrichter ihr eigenes Recht und pfeifen auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Wer kann sich einem so hohen finanziellen Risiko aussetzen, dieses Recht einzuklagen? Es steht aber unsere Freiheit hier auf dem Spiel. Deshalb muss dieser Weg über die Gerichtsflure gegangen werden. Ein Like reicht da nicht. Überweist den Betrag von einer Schachtel Kippen – Kontonummer unten. Gerne auch mehr. Aber so viel kann wirklich fast jeder dazu beisteuern, dass die Meinungsfreiheit in den unteren Instanzen nicht verreckt.

 

Kontoinhaberin: Jutta Ditfurth
Verwendungszweck: Elsaesser-Prozess
IBAN: DE61500502011200881450
BIC: HELADEF1822

 

Was wäre eigentlich, wenn als Streisand-Effekt Hunderte oder gar Tausende Jürgen Elsässer als “glühenden Antisemiten” bezeichnen? Würde Jürgen Elsässer dann gegen Hunderte oder Tausende Klagen führen können? Wir persönlich meinen, dass das für ihn unmöglich wäre. Zum Streisand-Effekt, dessen Namen das Phänomen Barbra Streisand verdankt, vermerkt die Wikipedia: “Als Streisand-Effekt wird ein Phänomen bezeichnet, wonach der Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken oder entfernen zu lassen, öffentliche Aufmerksamkeit nach sich zieht und dadurch das Gegenteil erreicht wird, nämlich dass die Information einem noch größeren Personenkreis bekannt wird.”

 

So könnte möglicherweise die Klage von Jürgen Elsässer gegen Jutta Ditfurth genau das Gegenteil bewirken.