Am 7.10. gab das Arbeitsgericht Berlin dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Boykottaufruf der FAU für das Kino Babylon Mitte statt. Grund für dieses Urteil war laut Angaben der Richterin die angeblich fehlende Tariffähigkeit der Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen-Union (FAU): die Gewerkschaft sei zu klein. Damit war ausdrücklich nicht der Organisierungsgrad im Kino selbst gemeint, wo über ein Drittel der Belegschaft einen FAU-Ausweis besitzt, sondern die betriebsübergreifende Mitgliederzahl.
"Wie soll eine
Gewerkschaft tarifmächtig werden, wenn ihr von Anfang an die
Arbeitskampfmittel für einen Tarifvertrag verboten werden?", fragt sich
Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. "Das ist absurd. Die Feststellung
der Tariffähigkeit dient eigentlich dazu, dass den Arbeitgebern
kampffähige Gewerkschaften gegenüberstehen und Lohnstandards nicht von
Phantomgewerkschaften untergraben werden. Hier wird dieses Prinzip auf
den Kopf gestellt, wurde ein Arbeitskampf doch von außen durch ver.di unterlaufen."
Die
FAU-Betriebsgruppe im Babylon Mitte hält den bisherigen Arbeitskampf
dennoch für einen Erfolg, denn es gilt als sicher, dass die
Geschäftsführung einen Tarifvertrag unterzeichnet. Sie wird darüber mit
der Gewerkschaft ver.di verhandeln, die zwar im Betrieb kaum verankert
ist, aber gemeinhin als tariffähig gilt. Ver.di wurde der
Babylon-Geschäftsführung als Verhandlungspartner von der Linkspartei vermittelt,
nachdem der Druck auf das Babylon und die Politik zu stark angewachsen
war.
"Dass es zu dieser Vertragsunterzeichnung kommen wird, ist einzig
und allein der FAU zu verdanken, die seit Monaten mit uns gemeinsam
kämpft. Wir finden es skandalös, dass uns die Freiheit genommen wird,
über welche Gewerkschaft wir Kollektivverträge für uns erwirken",
empört sich Andreas Heinze, Filmvorführer im Babylon und
Betriebsrat.
Die FAU-Betriebsgruppe kündigte indessen an, die
Verhandlungen genau zu beobachten und möglichst viel Einfluss auf
ver.di geltend zu machen, deren Intervention sie äußerst kritisch
beurteilt. Die FAU Berlin selbst prüft derzeit die Möglichkeiten einer
Revision des Urteils, um das Grundrecht auf Gewerkschaftsfreiheit zu
verteidigen. "Dieses Urteil verstößt gegen die verfassungsmäßige
Koalitionsfreiheit und internationale Standards.
In anderen Ländern
sind kämpferische Basisgewerkschaften selbstverständlich, hier muss
ihre Anerkennung noch mühsam erkämpft werden", so Röhm. In Frage
stellen wird die FAU dabei auch, dass eine hohe ver.di-Funktionärin als
Schöffenrichterin in einem Prozess fungierte, der einen Arbeitskampf
mit ver.di-Verwicklung und die Tariffähigkeit einer anderen
Gewerkschaft zum Gegenstand hatte.
Weitere Informationen:Arbeitsgericht
Berlin: Pressemitteilung zum Urteil
Blog der Beschäftigten des Kino Babylon: http://prekba.blogsport.de
Weitere Artikel zum Arbeitskampf: http://www.fau.org/soli/babylon/
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