Asyl-Skandal: Sächsische Politiker forden Konsequenzen aus Misshandlungsfällen

Erstveröffentlicht: 
30.09.2014

Dresden. Linke und SPD haben auch für Sachsen Konsequenzen aus den Gewalttaten von Sicherheitsdienstmitarbeitern gegen Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen gefordert. Die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden dürfe kein Geschäft sein, erklärte die Migrationsexpertin der Linke-Landtagsfraktion, Juliane Nagel, am Dienstag. Sie forderte eine Erhöhung der Landespauschale. Für die Unterbringung der Flüchtlinge sind die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich. Der SPD-Abgeordnete Henning Homann forderte neben einer menschenwürdigen Unterbringung auch eine vernünftige soziale Betreuung der Flüchtlinge.

 

Die Staatsregierung sieht derzeit keinen weiteren Regelungsbedarf. Innenminister Markus Ulbig (CDU) mahnte aber mehr Sensibilität und Gespür für die Situation der Flüchtlinge an. „Dazu gehört zuerst eine vernünftige Unterbringung, aber auch ein strukturierter Alltag, beispielsweise durch Arbeitsmöglichkeiten.“ Es gehe darum, „das Spektrum an fachlichen und menschlichen Qualifikationen der Flüchtlinge vor Ort zu einem für beide Seiten geschätzten Beitrag zu wandeln“, heißt es in der Mitteilung des Innenministeriums.

 

Im Freistaat sorge eine Vielzahl von Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen dafür, dass Flüchtlingen eine vernünftige Unterbringung geboten werden könne. Die Aufsicht liege bei der Landesdirektion, die die Einhaltung der Mindestkriterien überprüfe und auch regelmäßige Kontrollen durchführe. Nagel forderte klare Anforderungen für Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkünfte - „egal ob Sicherheitsdienst, Hausmeister oder sozialpädagogischer Bereich“. Die Dimension der Gewalt sei längst nicht erfasst. Sie erinnerte an den Tod eines 43-Jährigen Asylbewerbers in einem Plauener Heim im Februar dieses Jahres.

 

Der Libyer war an einer Lungenembolie gestorben. Mitbewohner hatten ausgesagt, dass ein Wachmann trotz mehrfacher Aufforderung über Stunden keinen Arzt gerufen hatte. Gegen den jetzt 44-Jährigen wurde wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt und laut Amtsgericht Plauen (Vogtland) Mitte September ein Strafbefehl über 2400 Euro erlassen.

 

„Ein Strafverfahren, nachdem die öffentliche Empörung abgeklungen ist, heimlich zu beenden, steht dem Rechtsstaat mehr als schlecht zu Gesicht“, kritisierte der Geschäftsführer des Sächsischen Flüchtlingsrates, Ali Moradi. Die Anwältin der Hinterbliebenen, Kati Lang, will rechtliche Schritte gegen den Strafbefehl prüfen und sprach von „einer skandalösen Beendigung des Verfahrens.“

 

Homann stellte generell infrage, „ob überhaupt private Sicherheitsdienste in Flüchtlingsheimen eingesetzt werden sollten“. Nicht nur, weil damit Hoheitsaufgaben abgetreten würden. „Sondern auch, weil persönliche Eignung und fachliche Kompetenz wichtig sind.“ Neben einem polizeilichen Führungszeugnis sollte auch eine Unbedenklichkeitsprüfung durch den Verfassungsschutz für das Sicherheitspersonal obligatorisch sein.