Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Mannheim und einem wegen Neonazi-Vorwürfen entlassenen Erzieher geht weiter

Erstveröffentlicht: 
26.09.2014

Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Mannheim und einem wegen Neonazi-Vorwürfen entlassenen Erzieher geht weiter. Das Arbeitsgericht fällte gestern bei dem Kammertermin noch keine Entscheidung. Dabei wurde im Gerichtssaal klar: Die Fronten zwischen dem Erzieher, der gegen seinen Rauswurf klagt, und der Stadt sind äußerst verhärtet.

 

Die Stadt wirft dem Erzieher vor, ein gewaltbereiter Hooligan und NPD-Anhänger zu sein. Kurz nachdem die Vorwürfe Anfang Mai durch eine Meldung aus der linken Szene bekannt geworden waren, kündigte die Stadt dem 25-Jährigen fristlos. Er hatte bis dahin vier Jahre im Hort des Kinderhauses Friedrich Ebert auf dem Waldhof gearbeitet. Der Erzieher wehrt sich gegen den Rauswurf mit einer Kündigungsschutzklage.

 

Bei dem Gerichtstermin gestern legte der Anwalt der Stadt noch einmal die Vorwürfe dar. So soll der Erzieher ein gewaltbereiter Fußball-Hooligan und ein Anhänger der NPD sein. Der Anwalt verwies etwa auf einen Baseballschläger, der im Spind des Erziehers in dem Kinderhaus gefunden wurde: "Destroy KSC" (Vernichte den KSC) steht darauf, damit ist der Fußballverein Karlsruher Sport Club gemeint.

 

Ein Baseballschläger im Spind

 

Zudem habe der Gekündigte zwei Facebook-Profile mit eindeutigen Verbindungen zu rechtsextremen Internet-Seiten, darunter auch zum Facebook-Profil des NPD-Politikers Christian Hehl. Der Anwalt der Stadtverwaltung verwies daneben auf ein Video, das den Erzieher auf einer NPD-Kundgebung in Pirmasens zeigen soll.

 

Kurzum: Die Stadt sehe "keinerlei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit" für den Erzieher, so der Anwalt. "Jemand, der sich in der rechtsradikalen NPD-Szene bewegt, ist nicht geeignet, Kinder zu erziehen."

 

Der 25-jähriger Erzieher wurde vor Gericht von seinem Vater als Anwalt vertreten, der wiederum kein ganz Unbekannter in Mannheim ist: Er leitete vor einigen Jahren den Mannheimer Mieterverein. Vor Gericht wies er gestern alle Vorwürfe rundweg zurück. Die genannten Facebook-Profile gehörten nicht seinem Mandanten, auch wenn dort sein Name und seine Bilder gezeigt würden. Der Baseball-Schläger sei in der Fanszene normal, und auf dem Film über die NPD sei sein Sohn nicht zu sehen. In einem Gerichtsverfahren wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht sei der 25-Jährige von der Polizei zudem als ein Fan der "B-Klasse" eingeordnet worden, also als ein nicht gewalttätiger Fan.

 

Erst Anfang Dezember folgt der nächste Gerichtstermin. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder das Gericht gibt seine Entscheidung bekannt. Das würde bedeuten, dass die Kammer selbst entscheidet, welche Punkte sie als gesichert ansieht. Oder der Richter eröffnet bei dem Termin die Beweisaufnahme. Dann müsste etwa geprüft werden, ob die Facebook-Profile dem Erzieher zuzuordnen sind und ob er auf dem Film über die NPD zu sehen ist.

 

Erst danach wäre es dann an der siebten Kammer des Arbeitsgerichts zu entscheiden, ob die Fakten für eine Kündigung ausreichen oder nicht.