Erfreuliche Nachrichten aus Sachsen. Wie die Kampagne “Sachsens Demokratie” mitteilte, wurden durch die Dresdner Staatsanwaltschaft in den letzten Tagen und Wochen die noch offenen Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder einer mutmaßlichen kriminellen Vereinigung in der linken Szene eingestellt. Bereits Anfang Juni war ein erstes Verfahren gegen einen vermeintlichen Rädelsführer der Gruppe beendet worden. Dem Betroffenen war es zuvor zum Verhängnis geworden, sich an Anti-Naziprotesten in der sächsischen Landeshauptstadt beteiligt zu haben. Neben dem nun offenbar abgeschlossenen Verfahren in Dresden wird aktuell auch noch in Leipzig gegen 12 Personen wegen dem gleichen Tatvorwurf ermittelt.
In dem Dresdner Verfahren, bei dem zeitweise gegen bis zu 50 Mitglieder einer so genannten “Antifa Sportgruppe” ermittelt worden war, hatten die hiesigen Strafverfolgungsbehörden alle Register gezogen. So geht aus den Akten hervor, dass neben offenen und verdeckten Observationen, Telefon- und Internetüberwachungen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen von Computern und persönlichen Sachen auch Bekannte, Familienangehörige sowie Freundinnen und Freunde befragt und überwacht worden waren.
Eine im Februar 2011 vom Dresdner Amtsgericht genehmigte Funkzellenabfrage, bei der mehrere zehntausend Menschen, die sich an den erfolgreichen Protesten gegen den einstmals größten Naziaufmarsch in Europa beteiligt hatten, ins Visier der Ermittler gerieten, hatte schließlich auch bundesweit für Empörung gesorgt. Mit einem Blick auf die derzeitige Praxis in Nordrhein-Westfalen oder Berlin lässt sich feststellen, dass das Ermittlungsinstrument der Funkzellenabfrage inzwischen zur Normalität geworden ist.
Mit den bekannt gewordenen Einstellungen der übrigen noch laufenden Verfahren hat sich gezeigt, dass die vor mehr als vier Jahren begonnenen und intensiv geführten Ermittlungen zu keinerlei Ergebnis geführt haben. Vielmehr sei “mit Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens gegen Lothar König als Teil dieser Gruppe”, so eine Sprecherin der Kampagne “Sachsens Demokratie”, “auch einer größeren Öffentlichkeit klar [geworden], dass diese Konstruktion nur in den Köpfen der Repressionsorgane funktioniert und es sich hier um einen Versuch handelte, linke und Anti-Nazistrukturen in Dresden zu durchleuchten und kriminalisieren”.
Von Nazis aufgestellte Behauptungen und eine Reihe von Übergriffen auf Nazis hatten ausgereicht, um im Anschluss daran eine umfassende Überwachung der linken Szene in der Stadt zu legitimieren. So wurde beispielsweise nach Aussagen des bekannten Dresdner Nazis Toni Beger ein Fitnessstudio in der Äußeren Neustadt über Monate zum Teil mit Kameras überwacht und eine Liste aller Mitglieder von der Polizei erfragt. Während die Polizei danach monatelang Jagd auf “gefährliche, gewalttätig organisierte” Antifaschistinnen und Antifaschisten machte, konnten mehrere zu dem Zeitpunkt verübte Brandanschläge in der Stadt bis auf eine Ausnahme bis heute nicht aufgeklärt werden.
Gegen insgesamt 18 Beschuldigte wurde das Verfahren nach §153 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, wonach die Schuld als so geringfügig eingeschätzt wird, dass kein öffentliches Interesse an der weiteren Verfolgung besteht. In zwei Fällen erfolgte eine Einstellung nach §154 StPO, darunter fällt unter anderem das Ermittlungsverfahren gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König, dem im November vor dem Amtsgericht der Prozess gemacht werden soll.
Gegen die übrig gebliebenen Beschuldigten erfolgte die Einstellung nach §170 Absatz 2 der StPO. In diesen Fällen konnte trotz langwieriger Ermittlungen kein Tatnachweis geführt werden. Das Ergebnis des Verfahrens hat einmal mehr deutlich gemacht, wieso der §129 von der linken Szene häufig auch als Ermittlungsparagraph bezeichnet wird. Das Ziel dieser Form der politisch motivierten Repression war es nicht nur, eine Möglichkeit zu schaffen, um die örtliche linke Szene zu überwachen und dabei so viele persönliche Informationen wie möglich zu sammeln, sondern vor allem die politische Arbeit zu behindern und damit autoritäre Strukturen im Freistaat zu stärken. Das Verfahren, so die Sprecherin abschließend, sei ein Beispiel dafür, “einmal mehr die Notwendigkeit der Abschaffung des §129 StGB” zu fordern.