Rechtsextremismus: Neonazi Tino Brandt wegen Kindesmissbrauch in Haft

Erstveröffentlicht: 
26.06.2014

Der Neonazi Tino Brandt aus Rudolstadt sitzt wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch eines Kindes in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Gera ist gegen ihn am Mittwoch Haftbefehl erlassen worden. Der leitende Oberstaatsanwalt Thomas Villwock sagte dem MDR, es bestehe dringender Tatverdacht. Dieser habe sich aus Zeugenaussagen im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens gegen Brandt ergeben.

 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen Zuhälterei gegen Brandt. Er soll minderjährige Jungen sowie Männer an Freier vermittelt haben. Deswegen waren in der Vorwoche die Wohnung von Brandt sowie mehreren Jugendlichen und Männern durchsucht worden, die sich für ihn prostituiert haben sollen. Der Verdacht gegen Brandt hatte sich bei Betrugsermittlungen ergeben, die seit mehr als zwei Jahren gegen Brandt und zwölf weitere Beschuldigte laufen. Sie sollen Versicherungen mit fingierten Arbeitsunfällen um eine Millionensumme betrogen haben.

Villwock sagte dem MDR, man habe in diesen Ermittlungsverfahren eine Reihe von Zeugen vernommen. Dabei habe es auch Hinweise auf den sexuellen Missbrauch eines Kindes gegeben. Dieser soll Ende 2013/Anfang 2014 begangen worden sein. Brandt selbst habe bislang zu dem Vorwurf keine Angaben gemacht. Nach Informationen von MDR THÜRINGEN soll das mutmaßliche Opfer des Missbrauchs auch angegeben haben, von Brandt für Geld an Freier vermittelt worden zu sein.

 

Führungsfigur der Thüringer Rechtsextremen

 

Tino Brandt zählte in den 90er-Jahren zu den Schlüsselpersonen des organisierten Rechtsextremismus in Thüringen. Er führte die Dachorganisation Thüringer Heimatschutz, zu der auch die Kameradschaft des späteren NSU-Trios Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe gehört hat. Zeitweise dominierte der Heimatschutz die Thüringer NPD; Brandt war einer der Vizevorsitzenden. Von 1994 bis zu seiner Abschaltung 2001 war er als V-Mann für das Landesamt für Verfassungsschutz tätig. Die Behörde honorierte seine Spitzeldienste mit mehr als 200.000 D-Mark.

Sexueller Missbrauch eines Kindes wird gemäß Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet.