Der Neonazi Tino Brandt aus Rudolstadt sitzt wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch eines Kindes in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Gera ist gegen ihn am Mittwoch Haftbefehl erlassen worden. Der leitende Oberstaatsanwalt Thomas Villwock sagte dem MDR, es bestehe dringender Tatverdacht. Dieser habe sich aus Zeugenaussagen im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens gegen Brandt ergeben.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen Zuhälterei gegen
Brandt. Er soll minderjährige Jungen sowie Männer an Freier vermittelt
haben. Deswegen waren in der Vorwoche die Wohnung von Brandt sowie
mehreren Jugendlichen und Männern durchsucht worden, die sich für ihn
prostituiert haben sollen. Der Verdacht gegen Brandt hatte sich bei
Betrugsermittlungen ergeben, die seit mehr als zwei Jahren gegen Brandt
und zwölf weitere Beschuldigte laufen. Sie sollen Versicherungen mit
fingierten Arbeitsunfällen um eine Millionensumme betrogen haben.
Villwock
sagte dem MDR, man habe in diesen Ermittlungsverfahren eine Reihe von
Zeugen vernommen. Dabei habe es auch Hinweise auf den sexuellen
Missbrauch eines Kindes gegeben. Dieser soll Ende 2013/Anfang 2014
begangen worden sein. Brandt selbst habe bislang zu dem Vorwurf keine
Angaben gemacht. Nach Informationen von MDR THÜRINGEN soll das
mutmaßliche Opfer des Missbrauchs auch angegeben haben, von Brandt für
Geld an Freier vermittelt worden zu sein.
Führungsfigur der Thüringer Rechtsextremen
Tino Brandt zählte in den 90er-Jahren zu den Schlüsselpersonen des
organisierten Rechtsextremismus in Thüringen. Er führte die
Dachorganisation Thüringer Heimatschutz, zu der auch die Kameradschaft
des späteren NSU-Trios Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe
gehört hat. Zeitweise dominierte der Heimatschutz die Thüringer NPD;
Brandt war einer der Vizevorsitzenden. Von 1994 bis zu seiner
Abschaltung 2001 war er als V-Mann für das Landesamt für
Verfassungsschutz tätig. Die Behörde honorierte seine Spitzeldienste mit
mehr als 200.000 D-Mark.
Sexueller Missbrauch eines Kindes wird
gemäß Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten
und zehn Jahren geahndet.