[B]: Stadt und Land bricht schriftliche Zusage

stadtfüralle

Gemeinsame Erklärung von der AG Wohnungen statt Lager / Multitude e.V., dem Asylstrike Berlin §23 Oranienplatz, dem Bündnis gegen Lager Berlin/Brandenburg, dem Bündnis gegen Rassismus, dem Bündnis Zwangsräumung verhindern, der Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen – KuB, der Stadtteil-Initiative Café Reiche, der Stadtteilinitiative 44_rund um die Hermannstraße, dem Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V. und der Wrangelkiezinitiative gegen steigende Mieten und Verdrängung

 

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“ bricht ihre schriftliche Zusage, eine Wohnung für eine von einer Zwangsräumung bedrohte Familie bereitzustellen. Die Wohnung soll nun an Geflüchtete gehen. Hier werden Personen gegeneinander ausgespielt, deren Wohnungsnot ähnlich groß ist. Dieses Vorgehen akzeptieren wir nicht! „Stadt und Land“ muss ihre Verpflichtungen erfüllen!

In Nordneukölln steht eine Familie kurz davor, durch eine Zwangsräumung obdachlos zu werden. Der private Vermieter zeigt sich stur. Jahrelang bemühte sich die Familie vergeblich um eine neue, nach Richtlinien des Jobcenters „angemessene“ Wohnung. Vor einigen Monaten konnte das Bündnis Zwangsräumung verhindern gemeinsam mit der Familie durch zahlreiche Aktionen und Druck auf den Bezirk eine Wohnung von der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“ erkämpfen. In der Folge erhielt die Familie eine schriftliche Zusage für eine Wohnung in der Falkstr. 22 (Rollbergviertel) von „Stadt und Land“. Durch diese Bestätigung für eine neue Wohnung konnte die Zwangsräumung vor Gericht vorerst ausgesetzt werden.

Viele Geflüchtete brauchen ebenfalls dringend Wohnungen. Die Lebensbedingungen in Sammelunterkünften für Geflüchtete sind ähnlich menschenverachtend wie in vielen sogenannten Wohnheimen für Obdachlose. Auf engstem Raum werden die Menschen in Mehrbettzimmern untergebracht, die Wasch- und Kochmöglichkeiten sind kaum funktionstüchtig, Privatsphäre gibt es nicht.

Dass gerade diese Not der Geflüchteten als Vorwand herhalten soll, um nun einer vor der Zwangsräumung stehenden Familie die Wohnung abzusprechen, akzeptieren wir nicht. Die Konkurrenz, die hier zwischen denjenigen hergestellt werden soll, die am stärksten von Wohnungsnot betroffenen sind, hat zum Ziel, uns zu trennen. Aber wir kämpfen zusammen für menschenwürdigen Wohnraum für alle!

„Stadt und Land“ ist dazu verpflichtet, im Rahmen des geschützten Marktsegmentes auch Wohnungen für Menschen bereitzustellen, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt sonst keine finden. Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft erfüllt diese Kontingente aber seit Jahren nicht und lehnt z.B. Wohnungsbewerber*innen mit Schufaeinträgen für reguläre Wohnungen konsequent ab; zudem lässt „Stadt und Land“ regelmäßig Mieter*innen zwangsräumen. Ebenso verhält es sich mit den Wohnungen, die „Stadt und Land“ für Geflüchtete zu Verfügungen stellen müsste: Im Jahr 2012 schaffte es das Unternehmen gerade einmal, fünf Prozent der vertraglich vereinbarten Wohnungen anzubieten und schneidet damit sogar noch schlechter ab als die anderen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften.
„Stadt und Land“ vermietet etwa 2.800 Wohnungen pro Jahr neu. Die Wohnungen sind also da – „Stadt und Land“ kann entscheiden, wer sie bekommt! Als zu 100 Prozent dem Land Berlin gehörende Wohnungsbaugesellschaft muss „Stadt und Land“ alle Verpflichtungen, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, erfüllen. Dies muss für die am stärksten von Wohnungsnot Betroffenen gelten statt für den größtmöglichen Gewinn!

Wir fordern von „Stadt und Land“:
-Einhaltung der Zusage an die von Zwangsräumung bedrohte Familie bzgl. der Wohnung in der Falkstr. 22.
Falls die Wohnung in der Falkstr. 22 bereits für Geflüchtete zugesagt wurde: Einhaltung der Zusage an die Geflüchteten und Vermietung einer anderen Wohnung im Rollbergviertel an diese Geflüchteten. Dafür steht im selben Haus in der Falkstr. 22 eine weitere Wohnung in ähnlicher Größe frei.
-Vermietung aller leer stehenden und frei werdenden Wohnungen im Rahmen der mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) vereinbarten Kontingente.
-Erfüllung der verpflichtenden Quoten im Rahmen des geschützten Marktsegmentes für Menschen mit Zugangsschwierigkeiten auf dem freien Wohnungsmarkt.