Hygienekontrolle: Gericht kippt Smiley-Listen der Bezirke

Erstveröffentlicht: 
24.03.2014

Zwei Supermarkt-Ketten haben vor dem Verwaltungsgericht gegen Hygienebewertungen von Restaurants und Fleischereien geklagt und Recht bekommen. Die von Pankow und Lichtenberg geplanten Listen im Internet stehen damit vor dem Aus. Die Smiley- oder auch Ekellisten genannten Bezirks-Bewertungen von Lebensmittelbetrieben im Internet stehen offenbar vor dem Aus. In Eilverfahren haben sich zwei Supermarkt-Ketten gegen die von Pankow und Lichtenberg geplanten Veröffentlichungen der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen durchgesetzt, teilte am Montag das Verwaltungsgericht Berlin mit.

 

Nach Auffassung des Gerichts fehlt für die Bewertung in den nach dänischem Vorbild praktizierten Smiley-Listen eine Rechtsgrundlage, also ein entsprechendes Gesetz – auf Bundesebene. Lichtenberg hat sein Portal bereits abgeschaltet. Pankow prüft noch Rechtsmittel. Nach Klagen vor dem Verwaltungsgericht war im vorigen Jahr auch schon das von Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) nach Pankower Vorbild betriebene Portal „Sicher essen in Berlin“ gescheitert, das von den Bezirken mit den Ergebnissen beliefert werden sollte. Mittlerweile wird auf der Seite nur noch auf „bundesweit zahlreiche Gerichtsurteile“ verwiesen, die es Behörden untersagen, Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen ins Netz zu stellen. Die Forderung aus dem Hause Heilmann nach einer bundeseinheitlichen Regelung im Sinne des Verbraucherschutzes blieb ohne Erfolg. Der Bezirk Pankow war mit seinem Portal 2009 in Berlin der Pionier in Sachen transparenter Verbraucherschutz. Später führten auch Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Tempelhof-Schöneberg Smiley-Listen ein und einigten sich nach dem Scheitern der Senats-Initiative auf eine einheitliche Form der Veröffentlichung von Kontrollergebnissen in Geschäften und Restaurants. Bislang gab sich der zuständige Pankower Stadtrat Torsten Kühne (CDU) immer siegesgewiss: „Unsere Veröffentlichungen sind rechtssicher. Wir sind von unserem System überzeugt.“ Am Montag war Kühne für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Das Pankower Smiley-Portal funktionierte aber noch. Sein Lichtenberger Kollege Andreas Prüfer (Linke) hat die Internet-Plattform dagegen schon abschalten lassen. Nach den bereits seit fünf Jahren währenden Diskussionen, bei denen immer auch eine bundeseinheitliche Regelung gefordert worden sei, „bin ich etwas frustriert“, sagte Prüfer. Bei den veröffentlichten Ergebnissen sei es ausschließlich um die Lebensmittelhygiene gegangen, „ob es sauber ist, oder nicht“, sagt Prüfer. Zumeist seien die Bewertungen eher positiv ausgefallen. Manche Geschäfte hätten sich die Smileys sogar in ihr Schaufenster gehängt. Zumindest das, sagt der Stadtrat, will er auch weiterhin anbieten. Auch wenn es sich bei den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts um zwei Einzelfallentscheidungen handelt, haben sie grundlegende Bedeutung. Denn der Verweis auf die fehlende Rechtsgrundlage erhöht auch die Chancen anderer Kläger, die eine amtliche Bewertung ihrer Hygiene-Praxis nicht öffentlich werden lassen wollen. Den erfolgreichen Antragstellern, nach Informationen der Berliner Zeitung handelt es sich um die Ketten Edeka und Rewe, ging es bei dem angestrengten Rechtsstreit offenkundig ums Prinzip. Denn ihre Bewertung war gar nicht schlecht. Die beiden kontrollierten Filialen in Pankow und Lichtenberg erhielten nur elf beziehungsweise 19 Minuspunkte und sollten die Note „Gut“ bekommen.