HRO: Gerichtsprozess nach NPD-Deutschlandtour

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Überzogene Justizaktion gegen Antifaschisten nach Protest gegen NPD Bundestagswahlkampf. Mit repressiven Maßnahmen geht die Rostocker Justiz ein weiteres Mal gegen Antifaschisten vor. Kundgebung am Dienstag, 18.3. ab 9h am Amtsgericht in der Zochtstraße. Beginn der Verhandlung um 9:50 in Saal 124.

 

Auf Betreiben der Rostocker Staatsanwaltschaft erließ Amtsrichterin Klatte wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt” einen Strafbefehl über 30 Tagessätze gegen einen Aktivisten. Sie wirft ihm vor, sich geweigert zu haben, bei einer Personalienkontrolle von Personen, die gegen den

Naziaufmarsch der NPD am Uniplatz während des letzten Bundestagswahlkampfes protestierten, seinen Ausweis zu zeigen. Da der Betroffene Einspruch einlegte, kommt es nun am Di., den 18.3 ab 9:50 Uhr vor dem AG Rostock zu einer öffentlichen Hauptverhandlung über den Strafbefehl. Unterstützer_innen des Angeklagten werden dort ab 9 Uhr eine Protestdemonstration durchführen.

 

Nach Ansicht der schwarzroten Hilfe Rostock zeigt dieser Strafbefehl ein weiteres Mal den höchst unsensiblen Umgang mit zivilem Protest gegen Rechtextremismus. Schon damals wurde der völlig überdimensionierte Polizeieinsatz von verschiedenen Seiten als Handlangerdienst für eine Handvoll NPD-Mitglieder kritisiert. Bei diesem wurde mehr als der halbe Universitätsplatz von der Polizei abgesperrt.

 

Während die NPD mit Hilfe der Polizei versuchte, ihre Hetztiraden hinauszuposaunen, was ihr dank funktionsuntüchtiger Lautsprecheranlage aber nicht gelang, wurden TeilnehmerInnen des antifaschistischen Protests abgeriegelt. Als Einige ihren Protest während der Abfahrt der NPD an der Strasse kundtun wollten, wurden sie von der Polizei massiv bedrängt, und wie Schwerkriminelle

behandelt.

 

Dass nun auch noch ein Antifaschist angeklagt ist, weil er angeblich bei einer Ausweiskontrolle nicht kooperierte, ist der mehr als durchsichtige Versuch, das übertriebene polizeiliche Vorgehen im Nachhinein dadurch zu rechtfertigen, dass man den Straftatbestand "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" aus dem Hut zaubert.

 

"Völlig überzogen und unangemessen", urteilt Felix Breitscheid von der schwarzroten Hilfe Rostock, "aber leider ein übliches und fast schon reflexartiges Vorgehen der Justizbehörden, um von eigenen Fehlern abzulenken. Wir werden den Angeklagten solidarisch unterstützen und alles tun, damit nicht ein weiteres Mal antifaschistischer Protest kriminalisiert wird", so Breitscheid abschliessend.

 

Kundgebung am Dienstag, 18.3. ab 9h am Amtsgericht in der Zochtstraße. Beginn der Verhandlung um 9:50 in Saal 124.