Nachspiel zur Antinazidemo - Retourkutsche ohne Erfolg

Erstveröffentlicht: 
07.02.2014

Eigentlich hat die Filmsequenz, die nach dem Göppinger Naziaufmarsch und der damit verbundenen Gegendemonstration im Oktober 2012 bei der Ulmer Staatsanwaltschaft eingegangen ist, drei Polizisten belasten sollen. Auf dem Film, den Gegendemonstranten mit einer Handykamera aufgenommen hatten, seien gewaltsame polizeiliche Übergriffe zu sehen, hieß es in der begleitenden Anzeige. Die Ulmer Staatsanwaltschaft ermittelte – und stellte das Verfahren dann ein. Der Verdacht habe sich nicht bestätigt, hieß es.

 

Doch dann drehten die Ermittler den Spieß um. Die Polizei wertete den Film erneut aus und brachte einen 25-jährigen Studenten aus Stuttgart zur Anzeige. Er soll sich unter die Gegendemonstranten gemischt und dabei gegen das Vermummungsverbot verstoßen haben, lautete die Anklage, die jetzt vor dem Göppinger Amtsgericht verhandelt wurde. Im Saal saß ein Dutzend junger Leute, weshalb die Richterin sogleich zwei schwer bewaffnete Polizeibeamte anforderte. Nicht nur dem langhaarigen Verteidiger kam das „wie bei einem Terroristenprozess“ vor.

 

Strafebefehl wird einkassiert


Dann aber ging es zur Sache. Er habe den Angeklagten auf dem Video zweifelsfrei erkannt, berichtete ein Beamter der Bereitschaftspolizei Bruchsal. Die Statur und das Bewegungsmuster stimmten überein. Doch nach dem Sichten zahlreicher Bilder und Videosequenzen konnte ihm die Richterin nicht so recht folgen. „Der Blonde hier könnte es sein, aber von einer Vermummung sehe ich nichts“, murmelte sie. Selbst der Staatsanwalt räumte am Ende ein, dass die Schuld des Angeklagten so nicht zu beweisen war. Das Verfahren wurde eingestellt, der Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je zehn Euro einkassiert.

 

Von einer billigen Retourkutsche sprach indes der Verteidiger. Die Polizei kessele Demonstranten ein und gelange so an deren Daten. Aus der betreffenden Datei komme man dann nicht mehr heraus, selbst wenn die Einkesselung hinterher für rechtswidrig erklärt werde. So habe auch sein Mandant den Stempel des „üblichen Verdächtigen“ aufgedrückt bekommen.