Riegler Neonazi-Prozess: Revision gegen den Freispruch

Erstveröffentlicht: 
05.02.2014

Riegel / Freiburg

Sowohl die Staatsanwaltschaft Freiburg wie auch der Anwalt der Nebenkläger haben Revision gegen den Freispruch eines Rechtsextremen durch das Landgericht Freiburg eingelegt.

 

Das Gericht hatte in seinem Urteil Zweifel geäußert, dass der Angeklagte am 1. Oktober 2010 in Riegel tatsächlich vorwiegend in Tötungsabsicht in eine Gruppe von Antifaschisten hineingefahren sei, die ihn angreifen wollten. Dabei war ein junger Mann lebensgefährlich verletzt worden.

 

Das Gericht billigte dem 31 Jahre alten Neonazi ein Notwehrrecht zu. Mit ihrer Revision wollen Staatsanwaltschaft wie auch Nebenklage zunächst die Frist wahren, um die schriftliche Urteilsbegründung eingehend zu prüfen.