[B] Zivilpolizisten schießen auf flüchtendes Fahrzeug

Erstveröffentlicht: 
27.01.2014

In der Nacht zu Sonntag haben in der Karl-Marx-Straße zwei Zivilpolizisten ihre Waffen eingesetzt, als ein 20-Jähriger in einem Wagen vor ihnen flüchtete. Später stellte sich heraus, dass das Auto im Dezember geraubt wurde und mit gestohlenen Nummernschildern unterwegs war.

 

Eigentlich war es ein Routineeinsatz: Nach Angaben der Polizei waren gegen 2 Uhr vier Streifenwagen und eine Zivilstreife mit insgesamt zehn Beamten in die Karl-Marx-Straße gefahren, weil ein Einbruch in das Kino "Passage" gemeldet worden war. Unbekannte Täter hatten mit einem Gullydeckel ein Fenster des Kinos eingeschlagen und im Vorraum des Kinos herumgestöbert. Ob etwas gestohlen wurde, konnte die Polizei am Sonntagnachmittag noch nicht sagen. Als die Beamten am Tatort eintrafen, waren die Einbrecher bereits verschwunden - die Polizisten entschlossen sich, die Umgebung nach den Tätern abzusuchen.

 

Der genaue Ablauf der nun folgenden Ereignisse ist noch weitgehend unklar.

 

"Wir prüfen den genauen Tathergang, für den Rest ist es zu früh", erklärte ein Polizeisprecher am Sonntagnachmittag. Nach der Darstellung der Polizei wurden die beiden Zivilpolizisten in der Nähe des Kinos auf einen in einer Parklücke stehenden "Audi" aufmerksam. Hinter dem Steuer saß ein 20-Jähriger aus Berlin. Als sich die Beamten dem Wagen näherten, ließ der junge Mann den Motor an und ergriff die Flucht. Beim Verlassen der Parklücke rammte er ein anderes Fahrzeug und fuhr eine unbeteiligte 30-Jährige an. Sie wurde leicht an den Beinen verletzt. Die Zivilpolizisten zogen ihre Dienstwaffen und feuerten dem flüchtenden "Audi" hinterher. Wie viele Schüsse abgegeben wurden, war am Sonntagnachmittag noch unklar - nach Angaben der Polizei schlug aber mindestens ein Projektil in den hinteren Kotflügel des "Audi" ein, mindestens ein weiterer Schuss soll laut Polizei in die Luft abgegeben worden sein.

 

Der 20-Jährige wurde wieder auf freien Fuß gesetzt

 

Der 20-Jährige verlor die Kontrolle über das Fahrzeug. Er rammte zwei weitere parkende Autos, sprang aus dem Wagen und rannte zu Fuß davon. Kurze Zeit später stellten die Beamten den Flüchtenden auf einem Schulhof an der Donaustraße und nahmen ihn fest. Der Wagen wurde sichergestellt. Es stellte sich heraus, dass die an dem "Audi" angebrachten Kennzeichen gestohlen gemeldet waren; das Auto war seinem eigentlichen Besitzer im Dezember geraubt worden. Unklar ist, ob der 20-Jährige an dem Einbruch oder dem Raub des Autos beteiligt war - gegen ihn wird nun wegen des Verdachts auf Einbruch, des Verdachts auf Raub, des Verdachts auf Urkundenfälschung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Auf dem Revier verweigerte der Festgenommene laut Polizei die Aussage; auch seine Wohnung wurde durchsucht. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der 20-Jährige laut Polizei in Absprache mit der Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuß gesetzt. Die beiden Zivilbeamten, die auf den flüchtenden Wagen feuerten, sollen demnächst zum genauen Ablauf der Ereignisse befragt werden.

 

Der Schusswaffengebrauch zum Anhalten flüchtender Verdächtiger ist in § 12 des „Gesetzes zur Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin“ (UZwG Bln) geregelt. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs erfolgt unter dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

 

Demnach darf ein Polizeibeamter nur dann schießen, wenn sich ein dringend Tatverdächtiger einer Festnahme durch Flucht zu entziehen versucht. Schießen ist nur dann erlaubt, wenn andere Zwangsmaßnahmen – zum Beispiel körperliche Gewalt – keinen Erfolg versprechen. Der Verdächtige soll durch den Waffeneinsatz fluchtunfähig gemacht werden.

 

Auf Menschen darf nur dann geschossen werden, wenn das Ziel nicht durch das Schießen auf Gegenstände – wie in diesem Fall der Fluchtwagen – erreicht werden kann. Zuvor muss der Tatverdächtige durch die Androhung des Schusswaffengebrauches gewarnt werden –  etwa durch einen Zuruf oder auch einen Warnschuss. Wenn Unbeteiligte gefährdet werden, ist der Schusswaffengebrauch untersagt.