Berliner Wohnungsbaugesellschaften: Rund 5500 Räumungen in sechs Jahren

Erstveröffentlicht: 
07.12.2013

Berlin –  Wer keine Miete zahlt, dem droht die Zwangsräumung. Allein die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins setzten von 2008 bis 2012 jedes Jahr die Mieter von etwa 1000 Wohnungen vor die Tür. Oft kümmern sich die Betroffenen zu spät um Hilfe. Von Ulrich Paul.

 

Die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen sind seit 2008 in rund 17.500 Fällen gerichtlich gegen Mieter und ehemalige Mieter vorgegangen. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Oliver Höfinghoff hervor. Neben Klagen auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen sowie Klagen wegen Mietrückständen ging es unter anderem um Nachbarschaftsstreitigkeiten. In rund 5500 Fällen setzten die Vermieter die Zwangsräumung der Wohnung durch.

 

„Die Hintergründe eines Räumungsverfahrens sind fast immer ein entsprechend hoher Mietrückstand“, teilte Ephraim Gothe, Staatssekretär der Senatsverwaltung, mit. Darüber hinaus ergingen Räumungsurteile wegen unerlaubter Untervermietung, Lärmbelästigung, Verwahrlosung oder anderweitiger Vertragsverletzungen durch die Mieter. Sämtliche Wohnungsräumungen durch den Gerichtsvollzieher erfolgten auf Basis eines Gerichtsurteils, so Gothe.

Von 2008 bis 2012 bewegte sich die Zahl der Zwangsräumungen bei den landeseigenen Vermietern pro Jahr zwischen 950 und 1084. Im Jahr 2013 verloren bislang die Bewohner von 505 Wohnungen ihr Zuhause. Die Gesobau, die viele Wohnungen im Märkischen Viertel vermietet, meldete seit 2008 die höchste Zahl von Zwangsräumungen: 1902. Dahinter folgen die Degewo mit 1223 Räumungen, die Gewobag mit 804, die Howoge mit 765, die Stadt und Land mit 573 und die Wohnungsbaugesellschaft Mitte mit 294 Zwangsräumungen. Die sechs Unternehmen besitzen rund 285.000 Wohnungen.

 

Den Wohnungsunternehmen sei „bewusst, dass eine Räumung ein einschneidendes Ereignis für die Betroffenen sein kann“, heißt es in der Antwort des Staatssekretärs. „Deshalb wird versucht, auf diese Fälle mit Augenmaß und Unterstützungs- und Beratungsangeboten zu reagieren.“ Leider kümmerten sich viele Mieter nicht rechtzeitig um entsprechende Hilfen, die in jedem Fall von den Wohnungsunternehmen angeboten würden. Vor jeder Klage, die zum Verlust der Wohnung führen könne, würden die zuständigen Bezirksämter informiert. Die soziale Wohnhilfe biete den Mietern an, die Möglichkeit einer Übernahme der Miete durch den Sozialhilfeträger zu prüfen beziehungsweise eine andere Unterbringung zu organisieren, erklärte Gothe.

 

Neben den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gibt es noch ein weiteres Landes-Unternehmen, das als Vermieter auftritt: Die Berlinovo, die rund 20.000 Wohnungen in Berlin aus den Skandalfonds der früheren Bankgesellschaft verwaltet. Die Berlinovo ging seit 2008 laut Staatssekretär Gothe in rund 5500 Fällen gegen Mieter rechtlich vor und setzte 647 Zwangsräumungen durch.