Halle: Polizeigewalt-Fall kommt vor Gericht

Stop Police Brutality

Mehr als ein Jahr nach dem Polizeieinsatz bei der NPD-Deutschlandtour 2012, bei dem mehrere Demonstrierende durch Polizeikräfte zum Teil schwer verletzt wurden [1], beschäftigt sich nun die Justiz in Halle mit dem Fall.

 

Zum einen läuft ein verwaltungsrechtliches Verfahren, bei dem der Anwalt eines der Betroffenen die Unverhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes feststellen lassen will. Die öffentliche Verhandlung ist für den 30. Oktober 2013 angesetzt. Laut dem Bürger-Bündnis "Halle gegen Rechts" ist auch ein zweites Verfahren eröffnet worden: Gegen den Landesbereitschaftspolizisten Daniel K. hat die Staatsanwaltschaft Halle inzwischen Anklage wegen Körperverletzung im Amt erhoben. Ob es auch zu einem Prozess kommt obliegt nun dem Amtsgericht Halle. [2]

 

Welche Folgen haben diese Entwicklungen?

Vor dem Verwaltungsgericht Halle wird eine Feststellungsklage verhandelt. Sie ist der erste juristische Schritt, bei dem die Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahme, bei der es zu den schweren Verletzungen kam, festgestellt werden soll. Sollte das Gericht feststellen, dass es einen konkreten Befehl zu unverhältnismäßigen Maßnahmen gab und der Einsatz im Nachhinein für rechtswidrig erklärt wird, so gäbe es (für alle Betroffenen) die Möglichkeit auch das Land Sachsen-Anhalt auf Schadensersatz zu verklagen. Das ist insbesondere auch dann relevant, wenn der Täter, der einem Demonstranten schwere Verletzungen zufügte, nicht verurteilt wird, beispielsweise weil er aufgrund einer fehlenden Kennzeichnung [3] nicht eindeutig den Zeugenaussagen zugeordnet werden kann. Das Urteil aus dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann außerdem als Beweismittel für die gegebenenfalls stattfindende Hauptverhandlung vor dem Strafgericht herangezogen werden. Doch selbst wenn das Verwaltungsgericht am Mittwoch entscheiden sollte, dass die Befehle nicht rechtswidrig waren, sagt das nichts über die Tat selbst aus. Der Angeklagte Daniel K. wird bis auf weiteres dennoch fürchten müssen, sich unabhängig davon in einem Strafprozess verantworten zu müssen.

 

Warum der juristische Weg durchaus sinnvoll sein kann…

Nach der Devise "Wir labern nicht mit den Bullen", die glücklicherweise immer noch einige Popularität genießt, mutet ein solches Verfahren vielleicht falsch an. Wir mögen aber keiner streng orthodoxen Auslegung folgen und wenn wir Nutzen und Risiken einer solchen Vorgehensweise abwägen finden wir: Rechtsstaatliche Wege ermöglichen durchaus Effekte in unserem Sinne. Schmerzensgeld und eine Strafe für den Täter können zwar nichts wiedergutmachen, haben jedoch eine abschreckende Wirkung so sie denn durchgesetzt werden. Bei einer Zielgruppe, die annähernde Immunität für sich doch mit gutem Grund vermuten darf, rütteln solche Urteile durchaus am Glauben an die eigene unangreifbare Machtposition.

Dennoch ist der "Rechtsstaat" kein Verbündeter für uns. Im Endeffekt sehen wir uns einer Staatlichkeit gegenüber, in deren Rahmen ein Prozess gegen Bullen die praktische Abwägung zwischen fortschreitendem Gesichtsverlust, und dem Einschränken der Handlungsfähigkeit ihrer eigenen Exekutive darstellt. Und dem, dass diejenigen, die im entscheidenden Moment die Hebel in der Hand haben, bereit waren, sind und seien werden im Zweifel die Executive mit vollumfänglichen Rechten auszustatten (Stichwort Notstandsgesetzte) kann die schon heute vergleichsweise schwache Judikative sowieso nichts entgegensetzen.

 

Auch die Risiken solcher Prozesse, insbesondere im Hinblick auf Zeug*innenaussagen sind nicht von der Hand zu weisen. Wir hoffen an dieser Stelle, dass alle Zeug*innen sich umfangreich mit diesen auseinandergesetzt haben, und dass die kontinuierliche Aufklärungsarbeit über Verhalten bei Kontakt mit Polizei und Justiz, ein Bewusstsein bei den Aussagewilligen geschaffen hat.

 

Unsere Unterstützung des juristischen Wegs fußt nicht in einem Glauben an Gerechtigkeit im „Rechtsstaat“, harte Strafen oder hohe Summen zur "Entschädigung" und "Bestrafung", sondern in der Aussicht dem beständigen Problem von Polizeiübergriffen zumindest ein wenig Einhalt gebieten zu können. Wir glauben auch die Problematik damit weiter ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, und damit die Entzauberung des „gerechten Staates“ zu befördern. Wir sind uns darüber im Klaren, dass es durchaus andere Möglichkeiten gibt auf schweinische Executive zu antworten. Wenn man für das Pokerspiel vor Gericht wie hier ausnahmsweise aber mal ein gutes Blatt in der Hand hat, lohnt es sich unseres Erachtens aus genannten Gründen mitzugehen.

 

 

Am 30. Oktober 2013 um 10:45 Uhr findet im Justizzentrum Halle (Verwaltungsgericht) die öffentliche Verhandlung der Feststellungsklage gegen die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd statt.

 

Ein Besuch der Verhandlung dürfte in jedem Fall lohnenswert sein und könnte einen Vorgeschmack auf die Strategie der Polizei im Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Täter geben. Außerdem kann Unterstützung dem Betroffenen, der bisher einiges an Schikanen durch Polizei und Staatsanwaltschaft über sich ergehen lassen musste, Kraft für die kommenden Auseinandersetzungen geben.

 

Wir werden an diesem Mittwoch bereits ab 10:00 Uhr vor Ort sein um auf die Verhandlung und den dahinterstehenden Fall, sowie die Systematik von Polizeigewalt aufmerksam zu machen. Über zahlreiche Unterstützer*innen, im und außerhalb des Gerichtssaals würden wir uns freuen. Wir wünschen dem Betroffenen für diesen Tag alles, was er braucht.

 

 

Links:

Bereits auf Linksunten:

- https://linksunten.indymedia.org/node/65670 (Artikel zu den Protesten)

- https://linksunten.indymedia.org/node/93588

(Hintergründe und Entwicklungen im halleschen Fall)

- https://linksunten.indymedia.org/de/node/93576 (Mobi zur Demo Aug.13)

Fußnoten:

1: http://zbf.blogsport.de/category/07-08-2012/

2: http://www.halle-gegen-rechts.de/index.html

3: https://linksunten.indymedia.org/node/72759

 

 

23. Oktober 2013 – Initiative gegen Polizeigewalt Sachsen-Anhalt