Kleinunternehmer, Geringverdiener, Arbeitslose: Mehr als 100.000 Deutsche haben keine Krankenversicherung. Doch wegen der Versicherungspflicht sammeln Betroffene Beitragsschulden an. Diese werden von der Kasse erlassen - unter einer Bedingung.
Berlin - Menschen ohne Krankenversicherung sollten sich bis Ende des Jahres bei der Krankenkasse melden, bei der sie zuletzt gesetzlich versichert waren. Halten sie die Frist ein, erlässt die Kasse ihnen ihre Beitragsschulden. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Die Kasse erlässt ihnen sowohl den bisher nicht gezahlten Beitrag als auch die Säumniszuschläge, die unter Umständen angefallen sind.
Trotz der Pflicht zur Krankenversicherung ist nicht jeder Mensch automatisch versichert. Als Beispiel für Nichtversicherte führt der DAV den jungen Programmierer an, der sein Studium abgebrochen und sich selbständig gemacht hat. Nicht versichert ist auch der Arbeitslose, der keine Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit bezieht und bis zur Rente von seinen Ersparnissen lebt.
Seit 2007 sind alle ehemals gesetzlich Versicherten dazu verpflichtet, sich wieder krankenversichern zu lassen - egal, aus welchen Gründen sie ihren Schutz verloren haben. Seit 2009 gilt das auch für frühere Privatversicherte. Seit diesen Stichtagen ist auch ein Beitrag fällig. Wer sich allerdings bis heute nicht bei seiner letzten gesetzlichen Versicherung gemeldet hat, hat Beitragsschulden angesammelt, unter Umständen auch Säumniszuschläge. Holt ein Nichtversicherter die Meldung bis zum 31. Dezember nach, erlässt die Kasse ihm alle Schulden.