Petition und Kundgebung gegen die Abschiebung des Refugee-Aktivisten Patras Bwansi
Die Abschiebebehörden von Berlin und Bayern kollaborieren derzeit mit der Botschaft Ugandas zur Schaffung der Voraussetzungen für eine Abschiebung eines der aktivsten Refugee-Aktivisten, Patras Bwansi. Dazu wird Patras aufgefordert „sich am Dienstag 17.09. 2013 um 14.00 Uhr im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin zum Außentermin der Botschaft der Republik Uganda einzufinden. …
Er wird verpflichtet, anlässlich der Vorsprache ein Heimreisedokument, welches ihn zur Rückkehr in sein Heimat berechtigt, zu beantragen.“ Es besteht die akute Gefahr der Abschiebehaft und Abschiebung! Deshalb rufen Refugees und Unterstützer_innen zu einer Solidaritätskundgebung für den 17.09.2013 ab 13.00 Uhr vor dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten auf, um dies notfalls zu verhindern!
Uneingeschränktes Recht auf politisches Engagement für Refugees! 
Politisch motivierte Abschiebung von Refugee-Aktivist Patras Bwansi 
stoppen!
Wir die Unterstützer_innen dieser Petition fordern:
1. die Bundesregierung und die Bundesländer auf:
- endgültige und umfassende Abkehr von einer „Asyl- und 
Flüchtlingspolitik“ der Abschreckung, Repression und Abschiebung sowie 
rassistischer und sozial ausgrenzender Stimmungs- und Panikmache gegen 
Geflüchtete und Menschen wegen ihrer vermeintlichen Herkunft, Religion, 
der Lebensweise oder dem sozialen Status
- alle rassistischen und sozial ausgrenzenden Gesetze umgehend 
aufzuheben und die Grundlagen und Rahmenbedingungen einer 
gleichberechtigten und selbstbestimmten politischen sowie 
gesellschaftlichen Teilhabe zu schaffen
- Residenzpflicht sowie Lagerunterbringung abzuschaffen und 
Abschiebungen von und Repressionen gegen Refugees zu stoppen – 
menschenwürdige Lebensbedingungen (uneingeschränktes Recht auf Wohnung, 
Arbeit, Bewegungsfreiheit, gleichberechtigte Mitbestimmung und Teilhabe)
 für alle!
- die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit von Refugees über 
durch die Residenzpflicht konstruierten Grenzen hinaus, zu gewährleisten
- alle Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren, die in mittelbarem 
oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Residenzpflichtsverletzung 
stehen, einzustellen sowie bestehende Urteile aufzuheben
- die Kollaboration mit Vertretungen von Staaten und 
Machthaber_innen zur Abschiebung von Menschen, die genau vor diesen 
geflohen sind, umgehend einzustellen
- Aufnahme von insgesamt in vielen Ländern diskriminierten und kriminalisierten Bevölkerungsgruppen in das Asylrecht
2. die Landesregierung Bayern:
- menschenwürdige Lebensbedingungen (uneingeschränktes Recht auf 
Wohnung, Arbeit, gleichberechtigte Mitbestimmung und Teilhabe) 
umzusetzen und Flüchtlingslager abzuschaffen
- die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit von Refugees über 
durch die Residenzpflicht konstruierten Grenzen hinaus, zu gewährleisten
 und jegliche Repressionen gegen die Refugees einzustellen
- alle Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren, die in mittelbarem 
oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Residenzpflichtsverletzung 
stehen, einzustellen sowie bestehende Urteile aufzuheben
- die Abschiebung und Kriminalisierung des Refugee-Aktivisten Patras
 Bwansi umgehend zu stoppen und ein Aufenthaltsrecht zu gewährleisten
3. die Landesregierung in Berlin:
- jegliche Amtshilfe für Behörden anderer Bundesländer, die der 
Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung von Menschen dient, 
umgehend einzustellen
- alle Abschiebungen zu stoppen und hier lebenden Geflüchteten und 
illegalisierten Menschen ein uneingeschräntes Aufenthaltsrecht zu 
garantieren
- sich gegen eine Abschiebung des Refugee-Aktivisten Patras Bwansi 
zu engagieren und ihm gegebenfalls in Berlin ein Aufenthaltsrecht 
einzuräumen
Begründung:
Die Abschiebebehörden von Berlin und Bayern kollaborieren derzeit 
mit der Botschaft Ugandas zur Schaffung der Voraussetzungen für eine 
Abschiebung eines der aktivsten Refugee-Aktivisten Patras Bwansi. Dazu 
wird Patras aufgefordert „sich am Dienstag 17.09. 2013 um 14.00 Uhr im 
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Friedrich-Krause-Ufer
 24, 13353 Berlin zum Außentermin der Botschaft der Republik Uganda 
einzufinden. … Er wird verpflichtet, anlässlich der Vorsprache ein 
Heimreisedokument, welches ihn zur Rückkehr in sein Heimat berechtigt, 
zu beantragen.“ Es besteht die akute Gefahr der Abschiebehaft und 
Abschiebung! Deshalb rufen Refugees und Unterstützer_innen zu einer 
Solidaritätskundgebung für den 17.09.2013 ab 13.00 Uhr vor dem Landesamt
 für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten auf, um dies notfalls zu 
verhindern!
Schon im Vorfeld versuchte das Landratsamt Passau kontinuierlich den
 Refugeeaktivisten Patras zu kriminalisieren. Trotz seines öffentlich 
sichtbaren politischen Engagements in und außerhalb von Bayern, 
behaupten sie nach wie vor, er wäre untergetaucht, nicht erreichbar und 
gefährde mit der Verletzung der Residenzpflicht „die öffentliche 
Sicherheit und Ordnung“. Zuletzt führten solche Behauptungen zu 
zahlreichen Festnahmen von Refugees bei zwei Portestmärschen in Bayern 
nach München. Dort wurde, vermutlich rechtswidrig, die 
Verlassenserlaubnis im Rahmen der Residenzpflicht an eine politische 
Nichtbetätigung bei Refugee-Protesten gekoppelt. Massive 
Polizeirepressionen bis hin zu Gewahrsamnahmen waren die Folge. 
Offensichtlich wird versucht über die Kriminalisierung von politischem 
Engagement die Refugee-Protestbewegung zu be- bzw. zu verhindern, die 
Refugee-Bewegung zu spalten und eine Entsolidarisierung zu erreichen 
sowie eine Ausweitung einzudämmen.
Die behördlichen Ambitionen finden sich auch im Ausweisungsbescheid 
von Patras Bwansi. Auch dort wird explizit auf sein politisches 
Engagement abgestellt. Das bewusste Verlassen des ihm aufgezwungenen 
Aufenthaltsortes, das Flüchtlingslager Breitenberg im Landkreis Passau 
sowie die Verletzung der Residenzpflicht dienen auch hier der 
Kriminalisierung und Rechtfertigung einer Abschiebung. Zusätzlich wird, 
wie in vielen anderen Repressionsfällen auch, auf die nicht 
ausreichende, schwammig formulierte und höchst umstrittene 
Mitwirkungspflicht durch Refugees wie Patras Bwansi hingewiesen.
Der Refugee-Aktivist Patras Bwansi aus Uganda lebt seit Oktober 2012
 u.a. im Protest Camp am Oranienplatz in Berlin. Sein Asylantrag wurde 
im März 2012 abgelehnt. Am 21.02.2013 wurde ihm persönlich sein 
Ausweisungsbescheid mit sofortiger Vollziehbarkeit ausgehändigt. Nun ist
 er unmittelbar von der Inhaftierung und darauf folgender Abschiebung 
bedroht. Eine Amtshilfe von Repressionsbehörden Berlins ist zu erwarten.
Patras Bwansi hat sich schon lange entschieden, an die 
Öffentlichkeit zu gehen und gegen die angedrohte Abschiebung zu kämpfen.
 Daher verweigert er seit Mitte 2012 öffentlich seine Mitwirkungspflicht
 zur Beschaffung von Abschiebedokumenten und parallel dazu die 
Verlängerung des Status der Duldung (= Aussetzung der Abschiebung).
Er bekräftigt: „ Ich akzeptiere nicht, dass mir dieser Status 
aufgezwungen wird, da eine Duldung meine Menschenrechte und 
Menschenwürde verletzt. Geflüchteten im Duldungs-Status werden jegliche 
Grund- und Menschenrechte entzogen. Sie müssen unter unmenschlichen 
Bedingungen in abgeschiedenen Lagern leben. Sie dürfen ihren Landkreis 
nicht verlassen, sie dürfen nicht arbeiten, sie haben keinen Zugang zu 
sozialer, medizinischer und städtischer Infrastruktur. Die Duldung 
bringt einen hohen psychologischen Druck mit sich, da der Tag der 
Abschiebung ungewiss ist: heute, morgen, in einem Jahr oder in 10 
Jahren?!“
„Meine Forderung lautet: dauerhafter Aufenthaltsstatus als elementares Recht!“
Politisches und gesellschaftliches Engagement von Flüchtlingen sind keine Verbrechen!
Wir, die Unterzeichner_innen dieser Petition, fordern die sofortige 
Aufhebung des politisch motivierten Ausweisungsbescheides der 
Ausländerbehörde Passau gegen den Flüchtlingsaktivisten Patras Bwansi.
Gesellschaftliche und politische Teilhabe ist für alle hier lebenden
 Menschen ebenso wie Bewegungsfreiheit oder freie Wahl des Wohnortes und
 -raumes sowie menschenwürdige Lebensbedingungen und Selbstbestimmung 
etc. sind ultimative Menschenrechte. Proteste von Geflüchteten gegen die
 Verletzung ihrer Menschenrechte sind legitim und müssen egal an welchem
 selbstbestimmten Ort gewährleistet und garantiert werden. Deshalb sind 
auch alle Strafbefehle wie z.B. wegen des Verstoßes gegen die 
Residenzpflicht generell und speziell im Zusammenhang mit den 
Refugeeprotesten mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Abschreckungs- und Einschüchterungsstrategien durch die 
Kriminalisierung des Engagements von protestierenden Geflüchteten über 
die Stimmungsmache mit Hilfe der Konstruktion einer angeblichen 
"Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" sind nicht 
hinnehmbar. Sie dienen lediglich der Erzeugung eines bedingungslosen 
Gehorsams, der Unterordnung unter und Akzeptanz von rassistischen und 
sozial ausgrenzenden Sondergesetzen und -regelungen durch Geflüchtete 
sowie zur Einschränkung ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch 
die Androhung von Repression und Abschiebung. Zu dem bereiten sie den 
Nährboden für die Hetze von Nazis und Rassist_innen gegen Menschen wegen
 ihrer vermeintlichen Herkunft, Religion, Lebensweise oder dem sozialen 
Status. Politisch, ideologisch und/oder wahltaktisch motiviert auf den 
breit in der Mitte der Gesellschaft vorhandenen Rassismus und 
Sozialchauvinismus zu setzen sowie Ängste und Vorurteile zu schüren, um 
Repressionen, Sanktionen und Abschiebungen öffentlich rechtfertigen und 
legitimieren zu können, ist nicht nur verantwortungslos sondern äußerst 
gefährlich. Hier sind jetzt die Landesregierung Bayern und das 
Landratsamt Passau aufgefordert, ihre eigene repressive Asyl- und 
Flüchtlingspolitik zu beenden sowie ihrer Verantwortung betreffs der 
Ausländerbehörde Passau nachzukommen, um eine drohende Abschiebung von 
Patras Bwansi abzuwenden.
Skandalöse Aschiebebegründung und Gefahr der Abschiebehaft
Die Tatsache, dass Patras Bwansi (bekannt als Patrick) als eine der 
zentralen und regelmäßig medial in Erscheinung tretenden Figuren der 
Flüchtlingsproteste einen Ausweisungbescheid bekommt, lässt nur die 
Vermutung zu, dass seine unverzüglich zu vollziehende Abschiebung 
politisch motiviert ist!
Auf den acht Seiten der Verfügung ist viel von Gefahren für „die 
Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland“ die Rede – 
Gefahren, die allein daraus erwachsen sollen, dass die Behörden die 
AusländerInnen nicht mehr vollständig unter Kontrolle haben.
In dem Ausweisungsbescheid steht u.a. zur Begründung: „Mit der 
Ausweisungsverfügung soll auch eine abschreckende Wirkung auf andere 
Ausländer erzielt werden. Es soll anderen Ausländern unmissverständlich 
klar gemacht werden, dass im Falle des Untertauchens mit anschließendem 
illegalem Aufenthalt seitens der Ausländerbehörden unverzüglich 
aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchgeführt werden. Im vorliegenden Fall
 lässt sich die abschreckende Wirkung nur durch eine sofort vollziehbare
 Maßnahme erreichen“
Das Ausländeramt will ein Exempel statuieren – und macht keinen Hehl daraus.
Aus Sicht des Berliner Migrationsrechtlers Volker Gerloff ist die 
Ausweisung in dieser Form rechtswidrig. In der Regel erfolge im Falle 
des „Untertauchens“ eine Ausschreibung zur Festnahme. Ausgewiesen werden
 Ausländer eher nach handfesten strafrechtlichen Verurteilungen. Gegen 
den ugandischen Aktivisten liegt jedoch keine einzige vor. Eine hier 
noch als Begründung dienende Strafverfolgung wurde bereits lange zuvor 
gerichtlich zurückgenommen. Gerloff sieht in dem Vorgehen der Passauer 
Ausländerbehörde einen »hilflosen Versuch«, das Missfallen gegenüber dem
 Flüchtlingsprotest zum Ausdruck zu bringen. »Die Behörde hat offenbar 
das Gefühl, dass sie die Teilnahme von Herrn Bwansi am Flüchtlingscamp 
nicht untätig hinnehmen kann und greift daher zum letzten Mittel, der 
Ausweisung.« (Zitat ND, 02.03.2013)
Er und wir UnterstützerInnen verstehen den Abschiebungsbescheid 
gegen Patras Bwansi als offiziellen Angriff auf den bundesweiten Kampf 
der Flüchtlings-AktivistInnen für ihre Rechte. Die staatliche Begründung
 ist eine unverhohlene Drohung, gerichtet an alle AsylbewerberInnen in 
den Lagern, bei Strafe der eigenen Abschiebung nicht dem Beispiel der 
protestierenden Geflüchteten zu folgen, selber die Residenzpflicht zu 
brechen und den Kampf für ihre Rechte aufzunehmen.
Patras Bwansi: “Für unseren Protest nehme ich das Risiko, abgeschoben zu werden, in Kauf. Jetzt erst recht!”
Soweit wollen wir es aber gar nicht erst kommen lassen! Unterschreibt daher diese dringende Petition und nehmt an der Solidaritätskundgebung für Patras Bwansi am 17. September teil, um sein Engagement zu unterstützen sowie seine Abschiebung zu verhindern!
