Fahrscheinkontrolleure im Auftrag der Polizei

Erstveröffentlicht: 
11.09.2013

Nach dem Skandal um die Weitergabe von Daten bei der Rostocker Freiwilligen Feuerwehr ist in der Hansestadt ein weiterer Fall bekannt geworden, bei dem Datenmissbrauch eine zentrale Rolle spielt. Dabei geht es um einen Fahrscheinkontrolleur der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG), der der Polizei bei der Suche nach Kriminellen geholfen hat und dabei illegalerweise Daten eines Fahrgastes benutzte. Die "Ostsee-Zeitung" hatte am Mittwoch darüber berichtet.

 

Abgleich mit Kriminellen-Liste

 

Anfang September ging dem Kontrolleur ein Schwarzfahrer ins Netz. Doch der Kontrolleur beließ es nicht bloß dabei, Name und Anschrift des Mannes aufzunehmen. Er glich den Namen des Mannes mit einer Liste von Menschen ab, die per Haftbefahl gesucht wurden. Er rief die Polizei, die Beamten kamen, nahmen den Mann fest und fragten anschließend den Kontrolleur, woher dieser denn wisse, dass der Mann gesucht wird. So kam der Fall ins Rollen.

 

Polizist spielte Straßenbahn Namen zu

 

Offenbar gibt es schon über einen längeren Zeitraum eine "gute" Zusammenarbeit zwischen Straßenbahn AG und Polizei. Das liegt grundsätzlich auf der Hand, weil bei Fahrscheinkontrollen die Identität der Schwarzfahrer mit Hilfe der Polizei ermittelt werden muss. Die Zusammenarbeit ist nach Informationen von NDR 1 Radio MV aber so weit gegangen, dass ein leitender Polizeibeamter die Namen von per Haftbefehl Gesuchten wohl regelmäßig der RSAG zuspielte. Das führte offenbar zu zahlreichen Fahndungserfolgen.

 

Rechtswidrige Praxis

 

Dennoch sei diese Praxis rechtswidrig, wie die Sprecherin des Polizeipräsidiums Rostock, Isabel Wenzel, einräumt. Interne Ermittlungen gegen den Polizisten wurden eingeleitet, er muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Auch die Straßenbahn AG - die eng mit der Polizei wegen der Identifikation von Schwarzfahreren zusammenarbeitet - bestätigte den Fall. Die Liste sei auf den Lesegeräten gelöscht worden, sagte der kaufmännische Vorstand, Jochen Bruhn. Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Reinhard Dankert, bezeichnete die Sache als "streng genommen einen Gesetzesverstoß". Der Fall sollte aber nicht überbewertet werden . Beide Seiten hätten versucht, sich die Arbeit zu erleichtern. Das sei in die Hose gegangen