Bad Buchau / sz Der Brand, der in der Sonntagnacht in einem Zimmer in einer leerstehenden Wohnung einer Asylbewerberunterkunft in Bad Buchau ausgebrochen ist, konnte trotz intensiver Ermittlungen der Kriminalpolizei bisher nicht geklärt werden. Fest steht bislang, dass wohl weder Selbstentzündung noch eine technische Ursache für die Brandentstehung in Frage kommen. Dies hat die Untersuchung von Brandsachverständigen des Landeskriminalamtes am Brandort ergeben.
Seit Freitag liegt auch das Ergebnis der Brandschuttuntersuchung vor. Diese ergab keine Hinweise auf Brandbeschleuniger oder andere Anhaltspunkte zur Entstehung des Feuers. Nach Ansicht der Sachverständigen war das Feuer nicht geeignet, auf das Gebäude überzugreifen. Dafür sei die Brandlast zu gering gewesen.
Die bisher angestellten umfangreichen Befragungen von Bewohnern sowie von Zeugen und Personen im Umfeld ergaben ebenfalls noch keine heiße Spur. Nach wie vor steht für Staatsanwaltschaft und Polizei deshalb fahrlässige oder vorsätzliche Brandlegung im Raum. Erkenntnisse in Richtung einer fremdenfeindlichen Handlung sind nach bisherigem Ermittlungsstand nicht vorhanden.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei werden mit Nachdruck fortgesetzt. Jeglichen Hinweisen wird nachgegangen. Die Polizei wird die Örtlichkeit auch im Rahmen des Streifendienstes verstärkt im Auge haben.
Am Freitag fand ein Informationsgespräch für die Bewohner des Hauses statt. Vertreter des Landratsamtes, der Stadt Bad Buchau, der Feuerwehr und der Polizei informierten zum Stand der Ermittlungen, zum Thema Brandschutz und zur Sicherheit, der in der Unterkunft lebenden Menschen. Daneben wurden Fragen der Betroffenen beantwortet. Auch die Kinder und Jugendlichen der Familien wurden hierbei altersentsprechend betreut und informiert.
Für Hinweise zur Klärung des Brandes – auch Vertraulichkeit möglich – ist die Kriminalpolizei Biberach weiterhin unter der Telefonnummer 07351/44 70 erreichbar.