die tierbefreier e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland

Alltag im Covancelabor

In die im Oktober 2009 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereichte Klage (Individualbeschwerde) des tierbefreier e.V. kommt Bewegung. Hintergrund ist die nach wie vor gültige gerichtliche Verfügung, die es dem tierbefreier e.V. untersagt, heimlich gefilmte Aufnahmen eines Undercover-Journalisten aus dem Tierversuchslabor von Covance bei Münster öffentlich zu zeigen. Die Beschwerde wurde vom EGMR geprüft und für zulässig befunden.

 

 

die tierbefreier e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland
Rechtsstreit um Covance Seit 2004

 

Chronik:

  • 2003 hat sich ein Journalist als Tierpfleger getarnt bei Covance Münster anstellen lassen und dort heimlich gefilmt.

  • Ende 2003 wurden Aufnahmen von ihm beim Fernsehmagazin Frontal21 gesendet, und ein Film wurde von der British Union for the Abolition of Vivisection (BUAV) zusammengestellt.

  • Anfang 2004 hat Covance per Einstweiliger Verfügung des Landgerichts Münster erwirkt, dass die tierbefreier e.V. keine Ausschnitte oder Bilder aus dem Film öffentlich zeigen dürfen. Die Einstweilige Verfügung ging auch an andere, die das Bildmaterial veröffentlicht haben. Wir legten Widerspruch ein.

  • Aufgrund des Widerspruchs gab es kurz danach ein Hauptsacheverfahren, in dem das Landgericht Münster die Verfügung bestätigt hat. Wir gingen in Berufung.

  • Im Juli 2004 gab es daher ein Verfahren am Oberlandesgericht Hamm. In dem Verfahren wurden die Verfügungen gegen die anderen Personen aufgehoben, gegen uns aber bestätigt, da wir angeblich die Regeln des geistigen Meinungskampfes nicht beachten würden und nicht nur Tierversuche an sich kritisieren würden, sondern kategorisch eine Schließung von Covance fordern würden.

  • Im Oktober 2004 legten wir gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde ein.

  • Im Januar 2009 hat das Bundesverfassungsgericht die Klage ohne Angabe von Gründen abgewiesen, das heißt nicht zur Entscheidung angenommen. - Mitte 2009 haben wir Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht: die tierbefreier e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland mit den Schwerpunkten Meinungsfreiheit und Ungleichbehandlung.

  • Im November 2012 hat der EGMR die Beschwerde für zulässig befunden, die Hintergründe zusammengefasst und der BRD zu dem Themenkomplex drei Fragen gestellt, die bis März 2013 zu beantworten sind.


die tierbefreier e.V.

 

http://www.tierbefreier.de