Nazi-Gegner angezeigt
Pforzheim.
Die Staatsanwaltschaft prüft den Anfangsverdacht gegen den Sprecher der "Initiative gegen Rechts", Rüdiger Jungkind, und einen Mitstreiter
gegen die Neonazi-"Mahnwache" am 23. Februar, wegen des Verdachts des
öffentlichen Aufrufs zu Straftaten. Strafanzeige wegen des "bewussten
Regelübertritts".
habe der Anwalt des als rechtsextremistisch
eingestuften "Freundeskreises Ein Herz für Deutschland" (FHD) erstattet,
bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt Christoph Reichert auf
PZ-Anfrage.
Jungkind, so der Vorwurf, habe als Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes in einer Anzeige der "Initiative gegen Rechts" zu einer Blockade der Fackel-"Mahnwache" aufgerufen. Der Neonazi-Aufmarsch ist
jedoch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zulässig.
Der Strafrahmen richtet sich in diesem Fall nach dem Versammlungsgesetz
und sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.
ol