Man hat sich in ganz Europa daran gewöhnt, dass Flüchtlinge in Abschiebehaft genommen werden, obwohl sie nichts verbrochen, sondern nur Zuflucht gesucht haben. Hilfsorganisationen klagen immer wieder darüber, dass Flüchtlinge wie Kriminelle behandelt werden - ungeachtet der Tatsache, dass das Asylrecht zu den Grund- und Menschenrechten zählt.
Die Kritik erhält jetzt neue Nahrung: Die nationalen Sicherheitsbehörden sollen umfassend Zugriff auf die EU-Datenbank Eurodac erhalten, in der die Fingerabdrücke von Flüchtlingen und Asylbewerbern gespeichert sind.
In der EU-weiten Großdatenbank Eurodac werden seit zehn Jahren die Fingerabdrücke von allen Flüchtlingen verwahrt, die irgendwo in Europa die Grenze überschreiten oder in einem Mitgliedsstaat aufgegriffen werden. Rechtsgrundlage ist die Eurodac-Verordnung aus dem Jahr 2000 "zur effektiven Anwendung des Dubliner Abkommens".
Die Einrichtung dieser Datei war umstritten, ihr Sinn und Zweck wurde eng gefasst: Die Fingerabdruck-Datei sollte einzig und allein dafür da sein, die Zuständigkeit für das Asylverfahren zu regeln. Die sogenannte Dublin-II-Verordnung legt fest, dass allein der EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, den der Flüchtling auf seiner Flucht als erstes betritt. Um das durchzusetzen und zu verhindern, dass ein Flüchtling gleichzeitig oder nacheinander mehrere Asylverfahren in verschiedenen Ländern betreibt, wurde Eurodac eingerichtet.
Solche Daten-Großbanken wecken immer die Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden. Schon vor drei Jahren hatte die Kommission den Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Eurodac betrieben, diesen Vorschlag aber dann nach Kritik aus dem Europa-Parlament wieder zurückgezogen. Dass der Kommissions-Vorschlag nun wieder verabschiedungsreif auf dem Tisch liegt, hat damit zu tun, dass derzeit auch über gemeinsame EU-Standards für die Asylverfahren und für die Aufnahme von Flüchtlingen verhandelt wird.
Offenbar soll die Zustimmung der EU-Mitgliedsländer zu einigen kleinen Verbesserungen bei diesen Standards damit erkauft werden, dass die nationalen Sicherheitsbehörden den Zugriff auf Eurodac erhalten. Peter Hustinx, der Europäische Datenschutzbeauftragte aus den Niederlanden, hat das Vorhaben kritisiert. Er warnt vor einem "Risiko der Stigmatisierung" und einer schleichenden Erosion der Grundrechte.
Rechtmäßigkeit dieser Fingerabdruckpflicht ist umstritten
Jetzt passiert das, was Bürgerrechtler und Datenschützer befürchtet hatten, als seinerzeit die Eurodac-Verordnung verabschiedet wurde: Die enge Zweckbindung der Datei wird aufgehoben, die Polizei soll umfassenden Zugriff auf die Fingerabdrücke der Flüchtlinge erhalten. An diesem Montagnachmittag soll der Innenausschuss des Europa-Parlaments darüber beraten und beschließen. Wenn der Innenausschuss zustimmt, gilt auch die Zustimmung des Parlamentsplenums als sicher. Sozialdemokraten, Grüne und Linke haben die Streichung aller Passagen zum Polizeizugriff auf die Fingerabdrucks-Datei gefordert; weil die Liberalen das aber nicht mittragen wollen, gelten die Chancen dafür als gering.
Wahrscheinlicher ist, dass der Zugriff der nationalen Polizeibehörden auf die Daten mit noch ein paar zusätzlichen Auflagen belegt wird. Die Polizei soll nach den derzeitigen Formulierungen auf die Datei Eurodac zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Terrorbekämpfung zugreifen dürfen - etwa um Fingerabdrücke von einem Tatort mit den Eurodac-Fingerabdrücken von Asylbewerbern zu vergleichen; zuvor muss die Polizei aber ihre eigenen Datenbanken und die anderer Mitgliedsländer befragen.
Die EU-Kommission bereitet nach Informationen der Süddeutschen Zeitung bereits eine weitere Verordnung vor, wonach nicht nur von Flüchtlingen, sondern von sämtlichen EU-Ausländern Fingerabdrücke genommen und gespeichert werden sollen; alle Menschen, die von außerhalb der EU kommen, sollen sich bei der Ein- und Ausreise über EU-Grenzen mit Fingerabdrücken registrieren müssen; Strafverfolgungsbehörden sollen auf diese Datenbank Zugriff erhalten.
Es gibt bei Bürgerrechtlern und Datenschützern Befürchtungen, dass es eines Tages auch einen solchen Zugriff auf die Fingerabdrücke geben könnte, die auf den RFID-Chips der Reisepässe der EU-Bürger gespeichert sind. Seit 2007 erhalten auch Bundesbürger nur noch dann einen Reisepass, wenn sie in dem Dokument ihre Fingerabdrücke speichern lassen.
Die Rechtmäßigkeit dieser Fingerabdruckpflicht ist umstritten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zum Beispiel hat erhebliche Zweifel, ob dem Bürger diese Prozedur zugemutet werden darf. Es hat im Mai 2012 eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dazu angefordert. Der Kläger, ein Bochumer Rechtsanwalt, kritisiert das Überwachungspotenzial, das mit den Fingerabdrücken geschaffen werde.
Ähnliches argwöhnt die niederländische Justiz, die die Sache ebenfalls dem EuGH vorgelegt hat. In den Niederlanden hatten sich Bürger geweigert, sich Fingerabdrücke nehmen zu lassen. Als ihnen daraufhin keine Reisepässe ausgestellt wurden, zogen sie vor Gericht.