"Außerdem vernachlässigt die Verordnung die Sicherheit der Bevölkerung. Sie schließt zwar Personen von der Freizügigkeit aus, die bereits Straftaten begangen haben, nicht aber Personen, von denen dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Deshalb ignoriert Innenminister Gall das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung. Nachträgliche Anordnungen von Aufenthaltsbeschränkungen sind nicht so wirksam wie der Ausschluss von gefährlichen Personen von Anfang an." mit diesen Worten reagierte ausgerechnet der "integrationpolitische" Sprecher der CDU Landtagsfraktion, Dr. Bernhard Lasotta auf die am Dienstag angekündigte vorsichtige Lockerung der Aufenthaltsbeschränkung von Flüchtlingen auf Stadt- und Landkreise durch den SPD-Innenminister Gall.
Die pauschale Diskretierung von Flüchtlingen durch den sich als rechten Flügelmann outeten CDUler wies der integrationspolitische Sprecher der Grünen im Landtag Daniel Lede Abal scharf zurück. "Die Unterstellung, Asylbewerber gefährdeten per se die Sicherheit der Bevölkerung und seien Personen, von denen mit hoher Wahrscheinlichkeit Straftaten erwartet werden können, ist eine pauschale Denunziation von Menschen, die in ihren Ländern zumeist bedroht und diskriminiert wurden. Die Tatsache, dass sich die Kirchen und Flüchtlingsorganisationen seit langem mit Nachdruck für diese humanitäre Erleichterung der Bewegungsfreiheit in unserem Land eingesetzt haben, sollte auch einen Politiker einer sich christlich nennenden Partei zum Nachdenken bringen", so Lede Abal.
Der Beschluss des Ministerrates vom 14.2.12 knüpft die Aufenthaltserleichterungen im übrigen an zwei zusätzliche bürokratische Bedingungen: "Zum einen sei die Lockerung der Residenzpflicht erst nach dem Ende der Unterbringung in der Landesaufnahmestelle zulässig und zum anderen dürften keine erheblichen Verstöße gegen Mitwirkungspflichten im Asylverfahren vorliegen. (PM des innenministeriums) Beide machen Flüchtlinge zum Objekt von behördlich-staatlichem Gutdünken.
In Baden-Württemberg leben im übrigen 5500 von 9 500 gedulteten Flüchtlingen länger als sechs Jahre. Diese sogenannte "gedudeten" , weil eigentlich "ausreisepflichtigen" Mennschen zeugen auch von einem konsequenten Fehlgehen der bundesweiten, sogenannten Bleiberechtsregelung.
Im Lande leben allein 304 "geduldete" unter den 2671 Syrer. Ihr Status ist nicht durch einen formellen Abschiebstopp seit Mitte 2011 verfestigt, sondern beruht nur auf einer "Absprache" mit dem zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe, gab der IM im Beisein des Ministerpräsidenten am Dienstag bekannt.