Ein rechtsextremer Bombenbastler aus Weil am Rhein muss nicht wegen der Vorbereitung eines „Explosionsverbrechens“ vor Gericht.
Der 24-Jährige, der als „Stützpunktleiter“ der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) tätig war, hatte Chemikalien und Zubehör zum Bau einer Bombe gehortet. Konkrete Anschlagspläne seien ihm jedoch nicht nachzuweisen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss.
Zwar sei davon auszugehen, dass sich der 24-Jährige „intensiv mit dem Thema eines Sprengstoffeinsatzes befasst habe“, so das Gericht. Es hätten sich jedoch auch unter Berücksichtigung von Äußerungen und Andeutungen in Internet-Chatprotokollen und E-Mails „keine konkreten Anschlagspläne oder -ziele“ nachweisen lassen. Das aber sei Voraussetzung für die Bestrafung wegen der Vorbereitung eines „Explosionsverbrechens“. Auch ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz komme nicht in Betracht: Die sichergestellten Chemikalien seien frei erhältlich.
Aus den Chemikalien hätte der 24-Jährige etwa zwei Kilogramm eines explosiven Gemisches herstellen können. Außerdem fanden die Ermittler einen Stahlrohrkörper nebst Schlusskappen, der mit Sprengstoff gefüllt etwa die Sprengwirkung einer Handgranate hätte entfalten können. Zudem wurden bei einer Durchsuchung drei Handbücher zum Thema Sprengstoff, ein selbst gefertigter Zünder sowie eine funktechnische Vorrichtung zur Zündauslösung von Pyrotechnik sichergestellt.
Der Beschuldigte muss sich jetzt lediglich wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht verantworten. Der Anklage zufolge besaß er ein Sturmgewehr und drei Patronen Munition. Er war bereits im Oktober 2009 aus der Untersuchungshaft entlassen worden.