Polizeieinsatz bei Ulmer Mai-Krawallen war rechtswidrig

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Erstveröffentlicht: 
30.11.2010

Ulm/Sigmaringen. Ein Polizeieinsatz gegen 300 mutmaßliche Extremisten am 1. Mai 2009 in Ulm war rechtswidrig. Drei Betroffene hatten vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen geklagt und bekamen nun recht, teilte das Gericht am Dienstag auf Anfrage mit.

Am Rande der traditionellen Gewerkschaftskundgebungen zum Tag der Arbeit waren mehr als 1000 Neonazis und militante Linke aufeinandergeprallt. Die Polizei drängte eine Gruppe von 300 schwarz gekleideten und zum Teil vermummten Menschen in die  Sattlergasse und riegelte die Straße von beiden Seiten ab. Erst nach mehreren Stunden ließen die Einsatzkräfte die Menschen  gehen.

 

Diese Maßnahme habe gegen geltendes Recht verstoßen, urteilten die Richter in Sigmaringen. Eine Begründung für das Urteil soll  erst in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. Bei der Krawallen waren durch umherfliegende Steine und Flaschen mehr als 20  Demonstranten und 30 Polizisten verletzt worden. Die Einsatzkräfte hatte auch Wasserwerfer eingesetzt.