Ulm: Einkesselung war rechtswidrig

Erstveröffentlicht: 
30.11.2010

Die Einkesselung von Demonstranten am 1. Mai 2009 nahe des Weinhofes in Ulm war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen gestern entschieden.

Die Polizei hatte rund 300 größtenteils schwarz gekleidete Personen stundenlang in der Sattlergasse festgehalten. Drei der eingekesselten Männer hatten vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen dagegen geklagt. Die Polizei hatte den Einsatz damit gerechtfertigt, dass Gefahr von den Demonstranten ausgegangen sei. Am 1. Mai 2009 war es anlässlich einer NPD-Demonstration und einer breiten Gegendemonstration in Ulm zu Ausschreitungen gekommen.