Der Polizist, der im Jahr 2008 in Athen einen 15-jährigen Demonstranten erschoss, muss lebenslänglich ins Gefängnis.
ATHEN/AMFISSA dpa/rtr | Fast
zwei Jahre nach den Todesschüssen auf einen 15-jährigen Schüler in
Athen ist ein 38-jähriger Polizist wegen Mordes zu lebenslanger Haft
verurteilt worden. Das Gericht in der mittelgriechischen Kleinstadt
Amfissa sah es am Montag als erwiesen an, dass der Polizist
Epameinondas Korkoneas den Jungen am 6. Dezember 2008 mit einem Schuss
aus seiner Dienstwaffe "mit direktem Vorsatz" erschossen hatte. Das Gericht gestand dem Polizisten keine
mildernden Umstände zu. Ein zweiter Polizist wurde wegen Mittäterschaft
zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt, wie der staatliche
Rundfunk weiter berichtete. Die Verteidiger der beiden Angeklagten
kündigten an, in die Berufung zu gehen.
Zeugenaussagen zufolge ging der Tat im Dezember 2008 eine verbale
Auseinandersetzung mit einer Gruppe Jugendlicher voraus. Der Beamte
tötete schließlich den 15-Jährigen mit seiner Dienstwaffe. Nach der Tat
lieferten sich Jugendliche in Athen Straßenschlachten mit der Polizei,
demolierten Autos und setzten Geschäfte in Brand. Es waren die
schlimmsten Zusammenstöße seit Jahrzehnten in Griechenland. Später
richtete sich der Protest auch gegen die wirtschaftliche Lage und die
hohe Jugendarbeitslosigkeit. Die wochenlangen Demonstrationen trugen
zur Abwahl der konservativen Regierung im vergangenen Jahr bei. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte
der 38-Jährige trotz Rückzugsbefehlen seiner Leitzentrale "in ruhiger
Verfassung" die Pistole gezogen und zwei Schüsse in Richtung des Opfers
abgefeuert. Eine Kugel traf den Schüler und verletzte ihn tödlich. Zoe
Konstantopoulou, ein Anwalt der Familie des Getöteten, sagte: "Das ist
ein historisches Urteil, das dem Kampf von Alexandros Familie für die
Wahrheit gerecht wird. Die Erinnerung an ihn lebt." Die Verteidigung des Polizisten hatte dagegen
auf fahrlässige Tötung plädiert. Der Polizist sei mit Flaschen beworfen
worden und habe dann Warnschüsse in die Luft abgefeuert. Das Opfer sei
von einem Querschläger getroffen worden, argumentierten sie. Außerdem
habe es im Laufe des Prozesses gravierende Verfahrensfehler gegeben,
einige Zeugen und Gutachter seien gar nicht angehört worden.