Euthanasie in Deutschland weiterhin verboten

Der zweite Senat des Bundesgerichtshofs stärkt in seinem jüngsten Urteil erneut den Patientenwillen!


"Der Zweite Strafsenat berief sich vor allem auf das neue Gesetz zu Patientenverfügungen. Danach sei der sei der schriftlich oder mündliche geäußerte Wille zu respektieren. Mit einer Patientenverfügung können Menschen bestimmen, bis zu welchem Punkt sie im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls ärztlich behandelt werden wollen. Sie können zum Beispiel eine künstliche Ernährung ausschließen. Die Verfügung gilt auch dann, wenn seine Krankheit noch keinen tödlichen Verlauf genommen hat oder noch heilbar ist."

Ganzer Text:
"Sterbehilfe-Urteil: Patientenwille geht vor"
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:sterbehilfe-urteil-patientenwille...



Auch die Tagesschau.de berichtet:
Ausschnitt:

"Wille des Menschen in allen Lebenslagen beachten Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht nun "Rechtssicherheit" im Spannungsfeld zwischen zulässiger passiver und verbotener aktiver Sterbehilfe gegeben. Der BGH stelle klar, dass der freiverantwortlich gefasste Wille des Menschen in allen Lebenslagen beachtet werden müsse. "Es gibt keine Zwangsbehandlung gegen den Willen des Menschen", unterstrich die Ministerin. "Niemand macht sich strafbar, der dem explizit geäußerten oder dem klar festgestellten mutmaßlichen Willen des Patienten, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, Beachtung schenkt", erläuterte sie und verwies auf die Bedeutung der
Patientenverfügung."

Ganzer Text:
http://www.tagesschau.de/inland/bghsterbehilfe102.html
Video dazu:
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video728848.html



Das bestärkt mal wieder unsere Position, die der
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.,
der
Bundesverband Graue Panther e.V.
und die
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
schon am 10. April 2005 in einem gemeinsamen Brief an
alle Abgeordneten des deutschen Bundestages formulierten:

"Die Diskussion über die Patientenverfügung wird an zwei Punkten lebhaft geführt: selbstverständlich muss der vorher erklärte Wil le auf Unterlassung medizinischer Behandlung in nichttödlichen Krankheitsphasen gelten, wenn anerkannt wird, dass er in tödlichen Phasen gelten soll. Bei der Unterlassung von medizinischer Behandlung muss unterschieden werden, auf wessen Wunsch sie geschieht: Wird sie vom Betroffenen entweder unmittelbar oder bei Nichtäußerungsfähigkeit durch vorherige Erklärung gewünscht, so kann dies auch in einem Sterbeprozess keine passive Sterbehilfe genannt werden, weil die Person an der Krankheit und eben nicht der unterlassenen Hilfeleistung verstirbt. Es handelt sich dann um einen von der betroffenen Person erwünschten Sterbeprozess, der mit dem menschlichen Grundrecht eines Erwachsenen auf seinen eigenen Körper und damit auch auf bestrafungsfreie Selbsttötung (bzw. dessen Versuch) einhergeht. Passive Sterbehilfe bzw. unterlassene Hilfeleistung liegt nur dann vor, wenn die Hilfe zwar erwünscht, aber nicht gewährt, bzw. unterlassen wird. Sie ist und bleibt - und das muss auch so bleiben - wie aktive Sterbehilfe bzw. die Tötung auf Verlangen strafrechtlich sanktioniert.

In diesem Zusammenhang in Deutschland von Euthanasie zu reden, ist eine Verhöhnung der Opfer des systematischen ärztlichen Massenmordes zwischen 1939 und 1948, der der Prototyp für die nachfolgende systematische Vernichtung der europäischen Juden, Roma und Sinti war. Denn der NS-Euphemismus "Euthanasie" unterstellt, der Mord sei auf Verlangen der Opfer erfolgt. Wenn Kritiker der Patientenverfügung also dieses Wort für ärztlichen Massenmord gegen jene verwenden, die Patienten vor ärztlichen Zwangsmaßnahmen verteidigen wollen, dann entlarvt sich nur deren eigene perfide Argumentation."

Ganzer Brief:
http://www.zwangspsychiatrie.de/kampagnen/brief-an-alle-abgeordneten-des...



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Bitte vormerken:
Die Geburtstags- Party zum 30-jährigen Bestehen der Irren-Offensive findet am 16. Oktober im Rauchhaus statt.
http://www.rauchhaus1971.de
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Dies ist ein Hinweis des
Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
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