Neonazi-Krawalle in Leipzig-Connewitz: Fünf Anklagen und ein neuer Verdächtiger

Erstveröffentlicht: 
22.07.2017

Anderthalb Jahre nach den Krawallen rechter Hooligans im linksalternativen Stadtteil Connewitz dauert ein Großteil der Ermittlungen noch an. Am 11. Januar 2016 hatten Rechtsextreme einen Schaden von mehr als 112 000 Euro angerichtet.

 

Leipzig. Anderthalb Jahre nach den Krawallen rechter Hooligans im linksalternativen Stadtteil Connewitz dauert ein Großteil der Ermittlungen noch an. Am 11. Januar 2016 hatten Rechtsextreme nach Angaben des sächsischen Justizministeriums 23 Ladengeschäfte sowie mindestens 16 Fahrzeuge angegriffen und dabei einen Schaden von mehr als 112 000 Euro angerichtet.

215 Tatverdächtige waren kurz danach in Connewitz von der Polizei festgesetzt worden. Inzwischen haben die Ermittler einen weiteren mutmaßlich Beteiligten der Ausschreitungen gefunden. „Er wurde am 11. Januar nicht vor Ort angetroffen, konnte aber im Zuge der Ermittlungen bekannt gemacht werden“, sagte gestern Staatsanwältin Jana Friedrich auf Anfrage der LVZ.

Bisher wurde in fünf Fällen Anklage erhoben – viermal zum Landgericht Dresden, einmal zum dortigen Amtsgericht. Dies teilte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) jetzt auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke) mit. 211 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Beteiligte der Randale wegen Landfriedensbruchs im besonders schweren Fall dauern demnach noch an. Allerdings wurden die Verfahren gegen zehn Beschuldigte mittlerweile an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgegeben. Dort übernahm das Sonderdezernat PMK (politisch motivierte Kriminalität) der Integrierten Ermittlungseinheit (Ines), wo gegen die zehn Tatverdächtigen bereits Strukturermittlungen laufen – Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Wie berichtet, befanden sich unter den Connewitz-Angreifern neben NPD-Kadern auch Hooligans der als kriminelle Vereinigung eingestuften Gruppierung „Faust des Ostens“ sowie Neonazis der Freien Kameradschaft Dresden, gegen die wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt wird. Dass sie zur Tatzeit vor Ort waren, reicht jedoch nicht für eine Anklageerhebung. Die Ermittler müssen jedem einzelnen Verdächtigen eine konkrete Tatbeteiligung nachweisen.

Wie schwierig das ist, zeigt sich bei den Verfahren, die im Zusammenhang mit dem 11. Januar 2016 gegen Angehörige des linken Spektrums eingeleitet wurden. 21 der insgesamt 24 Verfahren wurden inzwischen eingestellt, da gegen die insgesamt 46 namentlich bekannten Verdächtigen kein hinreichender Tatverdacht vorlag oder gar kein Täter gefunden werden konnte. So soll an dem Abend eine Gruppe von etwa 50 Linken der Polizei entgegengerannt sein und versucht haben „auf diese einzuwirken“, so das Ministerium. Nicht aufgeklärt werden konnten etwa Stein- und Flaschenwürfe auf Polizeibeamte, mehrere Angriffe auf Polizeifahrzeuge, das Beschießen eines Hauses mit Pyrotechnik sowie diverse Körperverletzungsdelikte. Ein Linker, der eine Flasche in Richtung Polizei geworfen, aber das Ziel verfehlt hatte, landete vor Gericht. Ein weiterer Verdächtiger hat wegen Beamtenbeleidigung einen Strafbefehl bekommen, dagegen aber Einspruch eingelegt.

Von Frank Döring