G20 in Hamburg - Anwalt wirft Polizisten Rechtsverstöße vor

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Erstveröffentlicht: 
14.07.2017

Peer Stolle, Berliner Rechtsanwalt, spricht von „massiver Gewalt“ von Polizeibeamten und willkürlichen Festnahmen - insbesondere gegenüber friedlichen Demonstranten bei den G20-Protesten.

 

Der Berliner Rechtsanwalt Peer Stolle hat das Vorgehen der Polizei gegen friedliche Demonstranten beim Hamburger G20-Gipfel scharf kritisiert. „Die Polizeistrategie war von Beginn an nicht auf die gezielte Festnahme von Straftätern ausgerichtet, sondern auf eine gewaltsame Zerstreuung der Protestgruppen“, sagt Stolle. „Unabhängig vom jeweiligen Gegenüber ging die Polizei mit einer solch massiven Gewalt vor, wie meine Kollegen und ich das in dieser Form hierzulande seit langem nicht erlebt und gesehen haben.“ 

 

Brutale Polizeieinsätze bei G20


Spätestens seit den Ereignissen vom Freitag im Schanzenviertel sei zudem der politische und mediale Druck groß geworden, Leute einfach wegzusperren. Das habe dazu geführt, dass es bei einer Vielzahl von polizeilichen Verfahren Rechtsverstöße gab, so der Anwalt. Stolle hatte zusammen mit rund einhundert weiteren Rechtsanwälten aus der ganzen Bundesrepublik die Demonstrationen und Proteste in Hamburg begleitet. Sie boten einen anwaltlichen Notdienst an, mit dem die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit sowie die Rechtsstaatlichkeit bei polizeilichen und juristischen Verfahren gegen Beschuldigte durchgesetzt werden sollten.

 

Aus Stolles Sicht überdeckten die Bilder von den Zusammenstößen im Schanzenviertel, dass es im ganzen Hamburger Stadtgebiet vielfältige friedliche Proteste gegeben habe, gegen die die Polizei rücksichtslos vorgegangen sei. „An mehreren Orten hatten sich Menschen zu spontanen Demonstrationen und Sitzblockaden zusammengefunden. Ohne über eine friedliche Auflösung der Versammlungen zu verhandeln, gingen die Beamten sofort mit Pfefferspray, Wasserwerfern und Schlagstöcken gegen die Leute vor“, sagt Stolle. „Das traf auch Unbeteiligte, etwa Passanten.“

 

Stolle und seine Kollegen mussten auch erleben, wie ihre Arbeit von der Polizei zum Teil massiv behindert wurde. In der Gefangenensammelstelle im Stadtteil Harburg etwa seien die Anwälte mit fadenscheinigen Begründungen mitunter über Stunden hingehalten worden, bis sie erstmals mit Betroffenen ein anwaltliches Gespräch führen konnten, sagt Stolle. Mehrfach seien Festgenommene einer Nacktdurchsuchung unterzogen worden, nachdem sie mit Anwälten gesprochen hatten. „Das impliziert die Unterstellung, wir könnten unseren Mandanten gefährliche Gegenstände zugesteckt haben“, sagt Stolle. 

 

Rechtsverstöße gegenüber verhafteten Protestteilnehmern


Massive Rechtsverstöße habe es zudem bei Protestteilnehmern gegeben, die in Gewahrsam genommen wurden. „Eine Person kann nur dann in Gewahrsam genommen werden, wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihr die Gefahr der Begehung einer Straftat ausgeht“, erläutert der Anwalt. Das heißt, der Betroffene muss schon irgendetwas unternommen haben, was ihn entsprechend auffällig werden lässt, oder aber es müssen anderweitig erlangte Informationen über ihn vorliegen. Das jedoch sei in Hamburg vielfach missachtet worden.

 

So sei am Samstag zum Beispiel eine Gruppe von etwa einem Dutzend Italienern, die dunkel gekleidet waren, kurzerhand in Gewahrsam genommen worden. Erst am Sonntagabend seien sie wieder auf freien Fuß gesetzt worden. „Italiener und schwarze Kleidung – das reichte für die Polizei bereits aus“, sagt Stolle.