Hassparolen übermalt - keine Strafe für Aktivistin Mensah-Schramm

Erstveröffentlicht: 
06.06.2017

Sie hatte rechte Hassparolen übermalt, stand dafür vor Gericht: Nun wurde das Verfahren gegen die 71 Jahre alte Aktivistin Irmela Mensah-Schramm eingestellt. Das Erscheinungsbild der bemalten Objekte habe sich nicht wesentlich verändert, hieß es.

 

Bautzen/Görlitz. Die Berliner Menschenrechtsaktivistin Irmela Mensah-Schramm wird nicht dafür bestraft, dass sie in Bautzen rechte Hassparolen mit Farbe übersprüht hat. Ein Verfahren gegen die 71-Jährige wurde eingestellt. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Görlitz am Dienstag mitteilte, habe sich durch ihr Übersprühen der Naziparolen in einem Fußgängertunnel das Erscheinungsbild von Unterführung und Stromkasten nicht wesentlich verändert. Beide seien zum Tatzeitpunkt im Herbst 2016 bereits erheblich bemalt gewesen.

 

Mensah-Schramm wurde durch das Entfernen rechtsextremer und rassistischer Aufkleber und Graffiti in ganz Deutschland bekannt. 1994 bekam die Berlinerin für ihr Engagement das Bundesverdienstkreuz.

 

Als sie im November 2016 in Bautzen aktiv war, beobachtete dies ein Polizist. Die Beamten zeigten die Seniorin wegen Sachbeschädigung an. Mensah-Schramm reagierte mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn. Auch das Verfahren gegen den Beamten bleibe ohne Folgen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.