Justizministerium: Gespräche von Anwalt und Journalisten in Leipzig belauscht

Erstveröffentlicht: 
29.05.2017

Bei der Überwachung von 14 Leipzigern und Hunderten Bekannten und Geschäftspartnern zwischen 2013 und 2016 waren auch ein Berufsgeheimnisträger sowie zwei Journalisten betroffen. Die Daten seien gelöscht worden, heißt es.

 

Leipzig. Während der jahrelangen, letztlich erfolglosen Ermittlungen gegen 14 Leipziger sind von der sächsischen Justiz neben Gesprächen mit Hunderten Unbeteiligten auch die mit mindestens einem Rechtsanwalt sowie mit zwei Journalisten abgehört worden. Das geht aus einer aktuellen Antwort des Justizministeriums auf Nachfrage von Landespolitiker Valentin Lippmann (Grüne) hervor. Ob weitere Anwälte, Journalisten und andere Geheimnisträger unter den belauschten Personen waren, sei unklar. Eine konkrete Auswertung der insgesamt 68.925 protokollierten Gespräche nach Berufen habe nicht stattgefunden, so die Angaben aus Dresden.

 

Rechtsanwälte gehören in Deutschland zur gesetzlich geschützten Gruppe der Berufsgeheimnisträger, eine Überwachung ist laut Strafprozessordnung (StPO) nicht zulässig. Journalisten haben ebenfalls ein Zeugnisverweigerungsrecht, sind von Abhörmaßnahmen jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Überwachung wird aber nicht nur von Berufsverbänden als Angriff auf die Pressefreiheit empfunden. Wie es aus dem Justizministerium dazu heißt, seien die Aufzeichnungen der bekannten Gespräche mit dem Rechtsanwalt als auch mit den Journalisten nach den gesetzlichen Vorgaben unverzüglich gelöscht worden. 

 

Staatsanwalt widerspricht: Kein Fansozialarbeiter abgehört


Dass auch ein Sozialarbeiter bei den Ermittlungen der Dresdner Staatsanwaltschaft im Fokus stand und ebenfalls überwacht wurde, ist dem Justizministerium indes nicht bekannt. Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein bestreitet dies auch vehement. Wie er gegenüber LVZ.de erklärte, „wurden weder Telefonanschlüsse von Personen ohne konkreten Straftatverdacht, oder von behördlichen Kontaktpersonen in der (Fan)sozialarbeit noch von beruflichen Geheimnisträgern überwacht.“

 

Klein widerspricht damit den Angaben eines Betroffenen. Ende April hatte der Träger des Leipziger Fanprojekts öffentlich gemacht, dass einer ihrer Sozialarbeiter zu den Hauptbeschuldigten im Verfahren gehörte und ohne Straftatverdacht lediglich aufgrund seiner Netzwerkarbeit in der Fanszene von Oberligist Chemie Leipzig von den Behörden abgehört wurde. Klein wollte diese Einschätzung nicht kommentieren, verwies darauf, dass der betroffene Mitarbeiter die Maßnahmen gegen ihn noch einmal gerichtlich überprüfen lassen wird. Diese Entscheidung bleibe abzuwarten. 

 

11.900 Datensätze bei einer Überwachung


Grund für die Ermittlungen der Dresdner Staatsanwaltschaft zwischen Oktober 2013 und November 2016 in Leipzig soll der Verdacht auf eine kriminelle Vereinigung in der linken Szene der Messestadt gewesen sein. Auslöser für die Maßnahmen nach Paragraph 129 StPO, der auch Ermittlungen ohne konkreten Straftatverdacht ermöglicht, waren 16 Attacken und Beleidigungen auf Rechtsextreme in Leipzig. Die Justiz nahm 14 Leipziger in den Fokus, denen die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Last gelegt wurde. Gegen neun wurden Abhörmaßnahmen vom Amtsgericht Dresden erlaubt.

 

Insgesamt 26 solcher Beschlüsse seien letztlich über den Zeitraum von drei Jahren erlassen worden. „Allein zu einem Beschluss fielen – exemplarisch – 11.900 Datensätze an. Die Kommunikationsdaten hierzu umfassen insgesamt 23.907 Seiten, die einer Einzelauswertung unterzogen werden müssten“, so die Angaben aus dem Justizministerium. Bei der Dresdner Staatsanwaltschaft häuften sich Aktenberge an, von bis zu 80 Ordnern mit transkribierten Gesprächsprotokollen war die Rede.

 

Ende November wurden die Ermittlungen ergebnislos eingestellt und sowohl die 14 Hauptbeschuldigten als auch Hunderte Personen, deren Gespräche mit den Verdächtigen aufgezeichnet worden waren, über die Observation informiert. Laut Justizministerium gab es 240 Drittbetroffene. Die Staatsanwaltschaft spricht von 177 benachrichtigten Personen, bei denen die Anschrift ermittelt werden konnte.

 

Von Matthias Puppe