Amtsgericht Zwickau - Mutmaßlicher NSU-Unterstützer zu Geldstrafe verurteilt

Erstveröffentlicht: 
22.05.2017

Normalerweise sorgt ein Prozess wegen Körperverletzung kaum überregional für großes Medieninteresse. Bei der Verhandlung am Montagvormittag am Amtsgericht Zwickau waren die Journalistenplätze jedoch voll belegt. Denn auf der Anklagebank saß der mutmaßliche NSU-Unterstützer André E. Die Sache selbst hatte jedoch nichts mit dem rechtsextremistischen Terror-Trio zu tun.

 

Der mutmaßliche Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), André E., ist in Zwickau wegen Körperverletzung und Bedrohung verurteilt worden. Er muss 52 Tagessätze à 13 Euro zahlen. Damit fiel die Strafe höher aus, als in einem vorangegangenen Strafbefehl über 600 Euro, den der Angeklagte nicht akzeptiert hatte. 

 

Prügel und Bedrohung


André E. musste sich wegen eines brutalen Übergriffs auf einen Jugendlichen verantworten. Die Tat geschah Mitte Mai 2016. Wie der schmächtige 19-Jährige vor Gericht aussagte, war er an einem Parkhaus am Sportplatz in Zwickau-Neuplanitz ohne Verschulden mit dem damals 14 Jahre alten Sohn von André E. in Streit geraten. Das Wortgefecht endete in einer Schubserei. Als es danach zur Aussprache mit dem Vater kommen sollte, sei André E. ohne Vorwarnung auf den 19-Jährigen losgegangen. "Er hat auf mich eingedroschen und mir in die Wirbelsäule getreten", schilderte der junge Mann den Übergriff, "ich hatte keine Chance, mich zu wehren."

 

Wenn Du meinen Sohn anfasst, mache ich Dich tot und bringe Dich um.

Drohung von André E. laut Angaben des Opfers

 

Zehn bis 15 Mal soll André E. auf sein Opfer eingeschlagen und ihm zum Schluss noch mit dem Tode bedroht haben. Das Opfer erlitt eigenen Angaben und einem ärztlichen Attest zufolge Prellungen, Hämatome und Schürfwunden. 

 

Angeklagter schweigt


Wie im NSU-Prozess in München hüllte sich André E. auch am Amtsgericht Zwickau in Schweigen. Nur zu seiner Person und seinen Familienverhältnissen machte er Angaben. Danach äußerte er sich nicht mehr.

 

Der bullige 37-Jährige mit Bürstenhaarschnitt und Totenkopf-Tätowierung auf der Hand verfolgte die Verhandlung regungslos, machte ein paar Notizen, verzog die Mundwinkel ab und an zu einem arrogant wirkenden Lächeln.

Staatsanwalt und Richter hatten jedoch keine Zweifel daran, dass André E. die Körperverletzung begangen hatte. Es gebe ausreichend Indizien. Zudem habe ihn sein Opfer vor Gericht als Täter wiedererkannt. 

 

"Vorgehen war szenetypisch"


Staatsanwalt Jörg Rzehak sagte, die Art und Weise, wie André E. "meinte, sein Opfer disziplinieren zu müssen", sei typisch für die rechte Szene. "Mir sind derartige Sachen nicht unbekannt", so Rzehak. "Ich bin seit einigen Jahren für Staatsschutzdelikte, insbesondere rechtsextreme Gewalt, zuständig. Und da ist das Auftreten mit Faustschlägen und Fußtritten und das Aussprechen von Drohungen sehr szenetypisch!"

 

Auch wenn die Zwickauer Verhandlung nichts mit dem NSU-Komplex zu tun hatte, wird sie Auswirkungen für André E. haben. Sollte es in München zu einer Verurteilung kommen, fließt das Zwickauer Urteil in das Strafmaß mit ein. André E. muss sich im NSU-Prozess als Mitangeklagter von Beate Zschäpe wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zum Mord verantworten.

 

Dass André E. für die Körperverletzung mit einer Geldstrafe von 676 Euro davonkommt, hängt damit zusammen, dass er aktuell von Hartz IV lebt. Der gelernte Maurer und Kraftfahrer kann wegen des NSU-Prozesses keiner geregelten Tätigkeit nachgehen.

 

Das vom Amtsgericht Zwickau verhängte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. André E. kann innerhalb einer Woche Berufung einlegen.