Ermittlungen gegen mutmaßliche NS-Verbrecher ausgeweitet - Personal von Buchenwald und Mittelbau-Dora wird überprüft

Erstveröffentlicht: 
11.04.2017

Bei der Suche und Verurteilung von NS-Verbrechern konzentrierte sich die zuständige Behörde bisher vor allem auf das Personal von Vernichtungslagern. Nach dem Auschwitz-Urteil werden die Ermittlungen auf Konzentrationslager ausgeweitet.

von Rainer Erices

 

Die Wachmannschaften und das Lagerpersonal mehrerer einstiger Konzentrationslager - darunter Buchenwald und Mittelbau-Dora - stehen im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Nach Informationen von MDR THÜRINGEN prüft die für die Aufklärung von Naziverbrechen zuständige Zentrale Stelle in Ludwigsburg entsprechende Personenkarteien. Behördenleiter Jens Rommel sagte MDR THÜRINGEN, zunächst sei das Personal von reinen Vernichtungslagern überprüft worden. Nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr klargestellt habe, dass sich der "einzelne Wachmann alleine durch seine allgemeine Dienstausübung strafbar gemacht habe", würden die Ermittlungen auf Konzentrationslager schrittweise ausgeweitet.

 

Zurzeit würden "komplexe Personenüberprüfungen" zu den Lagern Stutthof (Polen), Bergen-Belsen, Neuengamme, Dachau, Mittelbau-Dora, Buchenwald und Sachsenhausen durchgeführt. Weitere Konzentrationslager sollen folgen. Die Ermittler nehmen dabei sowohl Wachleute der SS-Totenkopf-Sturmbanne ins Visier als auch das unterstützende Lagerpersonal, beispielsweise mit "Tätigkeit in der Verwaltung oder als Funkerin oder SS-Helferin".

 

Leiter der Gedenkstätte Mittelbau-Dora für die Ausweitung

 

Der Leiter der Gedenkstätte Mittelbau-Dora, der Historiker Stefan Hördler, sagte dem MDR: "Ich halte es für das Verständnis der komplexen Vorgänge für richtig, in die Auseinandersetzung mit den Verbrechen im KZ-System sowohl Auschwitz als auch die anderen Konzentrationslager einzubeziehen." Hördler, der in mehreren Auschwitz-Prozessen als Sachverständiger gehört wurde, sagte weiter, an vielen Stätten sei systematisch gemordet worden. "Es gab Gaskammern in Auschwitz und Lublin, aber auch in weiteren Konzentrationslagern wie Stutthof, Sachsenhausen, Mauthausen oder Ravensbrück. Diese wurden zur Tötung von Menschen eingesetzt." Systematische Mordaktionen habe es auch in Thüringen gegeben - in Buchenwald seien etwa sowjetische Kriegsgefangene und auch Kranke systematisch umgebracht worden.


28 Verfahren gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher und Wachleute

Nach MDR-Informationen laufen in Deutschland zurzeit mindestens 28 Verfahren gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher und Wachleute von Konzentrationslagern. Erst vor wenigen Monaten hatte die Zentrale Stelle in Ludwigsburg ihre Vorermittlungen zu 13 Fällen an regionale Staatsanwaltschaften übergeben. Vier Verfahren davon richten sich gegen einstige Wachmänner aus dem Vernichtungslager Auschwitz. Diese Fälle bearbeiten nun die Staatsanwaltschaften in Gera, Magdeburg, Stuttgart und Celle. Die anderen Verdachtsfälle betreffen das Konzentrationslager Stutthof. Auch hier soll es sich um ehemals "niederes" Personal handeln, darunter vier Frauen. Diese Ermittlungen liegen jetzt bei den Staatsanwaltschaften in Hamburg, Stuttgart (2), Dortmund (2), Lübeck, Itzehoe und München. Ein Fall wurde bereits eingestellt. 

 

Angeklagte in der Regel über 90 Jahre alt


Offen sind darüber hinaus noch zwei ältere Verfahren gegen einstige Wachleute von Auschwitz. Das Landgericht Neubrandenburg verhandelt seit über einem Jahr gegen den Sanitäter Hubert Zafke, der Fall des einstigen Wachmanns von Auschwitz und Sachsenhausen, Reinhold Hanning, liegt nach einem Hafturteil des Landgerichts Detmold zur Revision beim BGH. Wegen Verbrechen im Lager Majdanek laufen zurzeit gegen zwei weitere Personen Ermittlungsvorgänge. Etliche Verfahren hierzu wurden jedoch bereits wegen Todes des mutmaßlichen NS-Täters oder dessen Verhandlungsuntauglichkeit eingestellt. In der Regel sind die Betroffenen über 90 Jahre alt. Nach MDR-Informationen sind außerdem bundesweit noch zwölf Verfahren gegen in der Sowjetunion einst verurteilte mutmaßliche Kriegsverbrecher offen. Beispielsweise ermittelt die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen einen heute 94-jährigen Mann. Er soll im letzten Kriegssommer als Unteroffizier der Wehrmacht an der Erschießung von 30 Zivilisten in einem weißrussischen Dorf teilgenommen haben. 

 

Verurteilung, ohne konkrete Tötung im Einzelfall nachzuweisen


Zwei Urteile der deutschen Justiz hatten in den vergangenen Jahren weltweit für Aufsehen gesorgt. So hatte das Landgericht München II den von der USA ausgelieferten John Demjanjuk zu einer Haftstrafe wegen Verbrechen im Lager Sobibor verurteilt, ohne ihm eine konkrete Tötung im Einzelfall nachzuweisen. Im vergangenen Jahr bestätigte der Bundesgerichtshof eine mehrjährige Haftstrafe gegen den über 90 Jahre alten Oskar Gröning wegen Beihilfe zum vielfachen Mord im Lager Auschwitz. Auch in diesem Fall benötigte das Gericht keinen Nachweis für eine unmittelbare Beteiligung am Töten.