Villingen-Schwenningen - Darf eine Stadtverwaltung einen Neonazi beschäftigen? Diese unbequeme Frage muss sich Oberbürgermeister Rupert Kubon gefallen lassen. Unter "seinen" 1400 Mitarbeitern befindet sich nach Informationen unserer Zeitung ein in der Region führender Kopf der Neonazi-Partei "Der III. Weg".
Aus seiner tiefrechten Gesinnung macht der Mann keinen Hehl. Regelmäßig taucht er bei entsprechenden Veranstaltungen auf, etwa an Info-Ständen der rechten Kleinpartei "Der III. Weg", laut Verfassungsschütz eine "rechtsextremistische Kleinpartei" – "rechtsextremistischer bis neonazistischer Charakter eindeutig nachweisbar". Dann wieder sah man ihn mit sichtlicher Nähe zum Organisationsteam des ehemaligen regionalen Pegida-Ablegers Sbh-Gida oder der Nachfolge-Organisation "Nein zum Heim" bei Kundgebungen sowie dem Flagge-Zeigen gegen Flüchtlinge. Wann immer es im Schwarzwald-Baar-Kreis Aktionen von rechts gegen fremd gibt, ist er offenbar dabei.
Kritiker beobachten Mann mit Sorge
Oft genug wird dabei auch die Verfassung, der Staat, die öffentliche Hand angeprangert. Sein Geld aber verdient er bei der Stadt Villingen-Schwenningen – und wenn sein Brötchengeber gemeinsam mit dem Landratsamt Schwarzwald-Baar Anwohner und Interessierte zur Info-Veranstaltung über die Flüchtlingssituation in VS einlädt, dann war besagter Neonazi 2016 auch mit dabei, als die Veranstaltungen mit dem Verteilen einschlägiger Flyer torpediert worden sind und am Ende zumindest in einem Fall in einem unschönen Gerangel zwischen Links und Rechts gipfelte. Dass der Mann den "Stützpunkt Württemberg" von "Der III. Weg" im Herbst 2015 in Königsfeld mit initiiert haben soll, als Mitglied eines Schützenvereins sogar Zugang zu Waffen haben soll, beobachten seine Kritiker mit Sorge.
Ein Mitarbeiter, der für die Stadt Villingen-Schwenningen tragbar ist? Bei der Stadtverwaltung wand man sich und fielen Antworten auf diese unbequeme Frage schwer. Der zu leistende Spagat schließlich ist weit: Zu Personalangelegenheit in Einzelfällen darf man sich nicht äußern, Mitarbeitern steht es grundsätzlich frei eine wie auch immer geartete politische Einstellung zu haben – gleichzeitig sieht sich Villingen-Schwenningen als "eine Stadt der Toleranz", so Madlen Falke von der städtischen Pressestelle auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten. Eine Toleranz auch Flüchtlingen gegenüber.
Kubon: "Einfach kündigen geht nicht"
"Sie dürfen sicher sein, dass wir in der Verwaltung eine Aktivität eines dritten Weges in keiner Weise akzeptieren können" – mit diesen Worten schafft schließlich der Chef der Stadtverwaltung selbst, Rupert Kubon, Klarheit und lässt gleichzeitig den Schluss zu, dass die Stadt Villingen-Schwenningen um die Problematik besagter Personalie weiß und vielleicht sogar schon tätig geworden ist: "Was wir tun können oder bereits getan haben, tun wir!" Und er wird deutlich: "Sowas kann bis hin zu einer Kündigung gehen." Aber: Die Stadtverwaltung müsse sich auch an rechtsstaatliche Grundsätze halten, so Kubon. Einen Mitarbeiter zu kündigen, nur weil er Mitglied einer Neonazi-Kleinpartei ist, geht so einfach nicht. In Sachsen-Anhalt beispielsweise kann man davon ein Liedchen singen – dort ging der Rechtsstreit mit einem Beamten durch sämtliche Instanzen bis er im November 2012 vor dem Bundesarbeitsgericht gelandet ist, das bestätigte: "Das NPD-Mitglied darf entlassen werden." Der Beamte dort hat in einem Rundschreiben zu einem gewaltsamen Volksaufstand aufgefordert, ist den Presseberichten über den Rechtsstreit zu entnehmen. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts befand, ein Staatsdiener "dürfe nicht dazu aufrufen, den Staat, die Verfassung oder deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen."
Faschistische Partei geht auf Patrouille in Stadt
Die Beweisbarkeit solcher Aktionen ist ein Fall für sich und Kubon weiß: "Wir können auch nicht auf Verdacht handeln", so der OB: Jeder Einzelfall müsse detailliert überprüft werden, um Klarheit zu haben, was ein solcher Mitarbeiter überhaupt genau gemacht hat. Sobald man aber die entsprechenden rechtlichen Grundlagen in solchen Fällen habe, so Kubon, "handeln wir entsprechend". Es gebe durchaus unter den 1400 Mitarb
Aus seiner tiefrechten Gesinnung macht der Mann keinen Hehl. Regelmäßig taucht er bei entsprechenden Veranstaltungen auf, etwa an Info-Ständen der rechten Kleinpartei "Der III. Weg", laut Verfassungsschütz eine "rechtsextremistische Kleinpartei" – "rechtsextremistischer bis neonazistischer Charakter eindeutig nachweisbar". Dann wieder sah man ihn mit sichtlicher Nähe zum Organisationsteam des ehemaligen regionalen Pegida-Ablegers Sbh-Gida oder der Nachfolge-Organisation "Nein zum Heim" bei Kundgebungen sowie dem Flagge-Zeigen gegen Flüchtlinge. Wann immer es im Schwarzwald-Baar-Kreis Aktionen von rechts gegen fremd gibt, ist er offenbar dabei.
Kritiker beobachten Mann mit Sorge
Oft genug wird dabei auch die Verfassung, der Staat, die öffentliche Hand angeprangert. Sein Geld aber verdient er bei der Stadt Villingen-Schwenningen – und wenn sein Brötchengeber gemeinsam mit dem Landratsamt Schwarzwald-Baar Anwohner und Interessierte zur Info-Veranstaltung über die Flüchtlingssituation in VS einlädt, dann war besagter Neonazi 2016 auch mit dabei, als die Veranstaltungen mit dem Verteilen einschlägiger Flyer torpediert worden sind und am Ende zumindest in einem Fall in einem unschönen Gerangel zwischen Links und Rechts gipfelte. Dass der Mann den "Stützpunkt Württemberg" von "Der III. Weg" im Herbst 2015 in Königsfeld mit initiiert haben soll, als Mitglied eines Schützenvereins sogar Zugang zu Waffen haben soll, beobachten seine Kritiker mit Sorge.
Ein Mitarbeiter, der für die Stadt Villingen-Schwenningen tragbar ist? Bei der Stadtverwaltung wand man sich und fielen Antworten auf diese unbequeme Frage schwer. Der zu leistende Spagat schließlich ist weit: Zu Personalangelegenheit in Einzelfällen darf man sich nicht äußern, Mitarbeitern steht es grundsätzlich frei eine wie auch immer geartete politische Einstellung zu haben – gleichzeitig sieht sich Villingen-Schwenningen als "eine Stadt der Toleranz", so Madlen Falke von der städtischen Pressestelle auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten. Eine Toleranz auch Flüchtlingen gegenüber.
Kubon: "Einfach kündigen geht nicht"
"Sie dürfen sicher sein, dass wir in der Verwaltung eine Aktivität eines dritten Weges in keiner Weise akzeptieren können" – mit diesen Worten schafft schließlich der Chef der Stadtverwaltung selbst, Rupert Kubon, Klarheit und lässt gleichzeitig den Schluss zu, dass die Stadt Villingen-Schwenningen um die Problematik besagter Personalie weiß und vielleicht sogar schon tätig geworden ist: "Was wir tun können oder bereits getan haben, tun wir!" Und er wird deutlich: "Sowas kann bis hin zu einer Kündigung gehen." Aber: Die Stadtverwaltung müsse sich auch an rechtsstaatliche Grundsätze halten, so Kubon. Einen Mitarbeiter zu kündigen, nur weil er Mitglied einer Neonazi-Kleinpartei ist, geht so einfach nicht. In Sachsen-Anhalt beispielsweise kann man davon ein Liedchen singen – dort ging der Rechtsstreit mit einem Beamten durch sämtliche Instanzen bis er im November 2012 vor dem Bundesarbeitsgericht gelandet ist, das bestätigte: "Das NPD-Mitglied darf entlassen werden." Der Beamte dort hat in einem Rundschreiben zu einem gewaltsamen Volksaufstand aufgefordert, ist den Presseberichten über den Rechtsstreit zu entnehmen. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts befand, ein Staatsdiener "dürfe nicht dazu aufrufen, den Staat, die Verfassung oder deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen."
Faschistische Partei geht auf Patrouille in Stadt
Die Beweisbarkeit solcher Aktionen ist ein Fall für sich und Kubon weiß: "Wir können auch nicht auf Verdacht handeln", so der OB: Jeder Einzelfall müsse detailliert überprüft werden, um Klarheit zu haben, was ein solcher Mitarbeiter überhaupt genau gemacht hat. Sobald man aber die entsprechenden rechtlichen Grundlagen in solchen Fällen habe, so Kubon, "handeln wir entsprechend". Es gebe durchaus unter den 1400 Mitarbeitern immer wieder Personen, "bei denen wir in irgendeiner Weise tätig werden müssen".
Tätig werden müssen – diesen Anspruch erhebt übrigens derzeit genau jene neonazistische Kleinpartei für sich, bei der besagter städtischer Mitarbeiter in der Region ein gewichtiges Wörtchen mitsprechen soll: Sie schwingt sich in Bürgerwehr-Manier zum selbsternannten Herr über Recht und Ordnung auf, auch in Villingen. In den vergangenen Wochen haben in den Städten Villingen, Singen und Konstanz "Nationale Streifen" stattgefunden, informiert "Der III. Weg" im Internet.
In Villingen seien mehrere Schülerinnen am Bahnhof von "Asylanten" belästigt worden, behaupten die Schreiber. "Um den Bürgern ein kleines Stück Sicherheit zurück zu geben, haben es sich Aktivisten und Freunde vom ›III. Weg‹ zur Aufgabe gemacht, in den Brennpunkten der Städte präsent zu sein", so die Neonazis und illustrieren ihren Beitrag mit Fotos einer achtköpfigen Gruppe, abends in der Villinger Rietstraße beim "Streife" gehen.