Noch vor der Bundestagswahl: Staatstrojaner soll auch gegen Alltagskriminalität eingesetzt werden

Einsatzwagen der Polizei steht in Flammen

Die Polizei soll Staatstrojaner bald bei ganz normaler Alltagskriminalität einsetzen, nicht mehr nur gegen Terror. Das Justizministerium erarbeitet ein Gesetz, das noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden soll. Um das Thema klein zu halten, wendet die Große Koalition einen Verfahrenstrick an.

 

Die Große Koalition arbeitet daran, den Einsatz staatlicher Schadsoftware massiv auszuweiten, auch auf gewöhnliche Alltagskriminalität. In letzter Minute soll die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung in die Reform des Strafprozessrechts aufgenommen werden. Diese regelt eine Vielzahl von Änderungen der Strafprozessordnung wie die Videoaufzeichnung polizeilicher Vernehmungen und steht bereits kurz vor Verabschiedung im Bundestag.

 

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigte gegenüber netzpolitik.org, dass das neue Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll:

Die Koalition hat sich schon vor einigen Wochen darauf verständigt, eine Regelung zur rechtsstaatlichen Präzisierung der Quellen-TKÜ im Ermittlungsverfahren zu erarbeiten. Diese befindet sich in der Vorbereitung. Die betroffenen Ressorts sind sich einig, dass die Präzisierung noch in dieser Wahlperiode erfolgen soll.

 

Von Terrorismus zu Steuerbetrug und Viagra


Seit Jahren darf das Bundeskriminalamt in Computersysteme und Mobiltelefone einbrechen, um verschlüsselte Kommunikation mitzulesen. Das Bundesverfassungsgericht stufte den derzeitigen Paragrafen letztes Jahr als verfassungswidrig ein, aber das neue BKA-Gesetz enthält wieder einen Paragrafen, der „weitgehend dem bisherigen entspricht“.

 

Damit darf das BKA in IT-Geräte eindringen, um verschlüsselte Kommunikation „an der Quelle“ zu überwachen. Und zwar genau für die Fälle mit denen man das immer begründet: zur Gefahrenabwehr von internationalem Terrorismus.

 

Jetzt sollen aber auch alle anderen Behörden diese Trojaner-Software einsetzen können, für ganz normale Strafverfolgung. Der 2011 vom CCC enttarnte Staatstrojaner wurde gegen einen Bodybuilder eingesetzt, der mit Anabolika handelte. Der Zoll überwachte Verdächtige wegen „Steuerbetrugs durch illegalen Zigarettenhandel“ und Handels mit gefälschten Potenzmitteln im Internet. Solche Alltagskriminalität soll jetzt flächendeckend mit Schadsoftware verfolgt werden.

 

Derzeit keine rechtliche Grundlage

 

Manche Bundesländer vertreten die Auffassung, der Einsatz von Quellen-TKÜ sei mit dem Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung bereits bisher möglich.

 

Doch viele namhafte Juristen sind der Meinung, dass dieser Paragraf keine adäquate Rechtsgrundlage für den Einsatz der Quellen-TKÜ ist. Bereits 2009 legten das Mitblogger Ulf Buermeyer und Jura-Professor Matthias Bäcker in einem Fachaufsatz dar. Im Jahr 2010 schloss sich auch der Generalbundesanwalt dieser Meinung an und untersagte den Einsatz der Quellen-TKÜ in seinen Ermittlungen. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte ist der Auffassung, dass Staatstrojaner ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage illegal sind.

 

Die aktuelle Bundesregierung kündigte schon in ihrem Koalitionsvertrag an, „die Vorschriften […] rechtsstaatlich [zu] präzisieren“. Eine Expertenkommission zur Reform des Strafprozessrechts forderte im Oktober 2015, „eine eigene Ermächtigungsgrundlage zu schaffen“. Letztes Jahr verlangten die Landes-Justizminister ebenfalls die „Schaffung einer rechtlichen Grundlage“.

 

Im November wünschten sich auch die Landes-Staatsanwaltschaften eine „Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelungen“. Da dieser Beschluss laut Bundesgerichtshof „grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen“ ist, veröffentlichen wir ihn an dieser Stelle.

 

Verfahrenstrick in letzter Minute

 

Jetzt, auf den letzten Metern der Legislaturperiode, wollen Union und SPD diesen schweren Eingriff in Grundrechte legalisieren und ausweiten. Um eine öffentliche Debatte über das Thema möglichst klein zu halten, wird die Regelung in letzter Minute in einem bereits existierenden Gesetzesprozesses versteckt. Ein Verfahrenstrick wie bei der Datenhehlerei im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.

 

Dabei darf das BKA schon längst potentielle Terroristen per Quellen-TKÜ abhören. Andere Behörden haben ganz ohne Staatstrojaner die Möglichkeit, verschlüsselte Kommunikation mitzulesen. Motherboard sowie der Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutsche haben berichtet, wie Polizei und Geheimdienste Messenger-Dienste abhören, indem sie sich als Web-Client anmelden und die Authentifizierungs-SMS beim Mobilfunkanbieter abfangen.

 

Nach Informationen von netzpolitik.org überwacht das BKA derzeit neun Nutzer-Konten von Messenger-Diensten auf diese Art, in Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts.

 

Union: „Justizministerium erarbeitet Gesetzesentwurf“

 

Patrick Sensburg, Abgeordneter der Union im federführenden Rechtsausschuss, hat schon in der ersten Lesung die Quellen-TKÜ gefordert. Gegenüber netzpolitik.org bestätigt er:

Die Quellen-TKÜ wurde intensiv, aber noch nicht abschließend erörtert und soll am Ende nach der Behandlung weiterer, in diesem Zusammenhang relevanter Themen nochmals diskutiert und entschieden werden. Mithin erarbeitet das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzesentwurf, welcher eine neue Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ darstellt.

 

Grüne: „Intensiver Eingriff in die Grundrechte“

 

Hans-Christian Ströbele, für die Grünen im Rechtsausschuss, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Der sogenannte Staatstrojaner ist ein intensiver Eingriff in die Grundrechte. Solange dabei nicht geklärt ist, wie Berufsgeheimnisträger und der Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt werden oder andere auf den Endgeräten gespeicherte Inhalte jenseits der überwachten Kommunikation, lehnen wir einen solchen Eingriff ab. Eine eigene Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz der Quellen-TKÜ im repressiven Bereich müsste diese Punkte klar regeln, ansonsten wäre sie verfassungswidrig.

 

CCC: „Trojaner als Ultima Ratio war zielgerichtete Lüge“


Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Clubs, kritisiert gegenüber netzpolitik.org:

Die Freigabe des Überwachungstrojaner-Einsatzes für die normale Polizeiarbeit gegen Alltagskriminalität bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit massiv steigt, Betroffener einer staatlichen Rechner-Infiltration zu werden. Die Beteuerung von Regierungspolitikern und Behörden, der Trojanereinsatz sei nur eine Ultima Ratio für schwerste Fälle, stellt sich – wie zu erwarten – als zielgerichtete Lüge heraus.