Eine Ausweitung der DNA-Analysen bei Straftaten wird es vorerst nicht geben. Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) ist am Freitag mit seinem Antrag im Bundesrat gescheitert.
Nach den beiden Morden in Freiburg und Endingen im vergangenen Herbst war der Ruf nach einer umfassenden Auswertung von DNA-Spuren lauter geworden.
Justizminister Wolf wollte daraufhin durchsetzen, dass genetisches Spurenmaterial künftig auch verwendet werden kann, um Auskunft zu Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie zum biologischen Alter zu bekommen.
Technisch ist das zwar möglich. Bislang darf aber laut Strafprozessordnung die DNA nur zum Feststellen von Geschlecht und Identität analysiert werden.
Minister Wolf hat indessen weiteren Druck in der Sache angekündigt.