Der Landeswahlausschuss in Kiel hat am Freitag 13 Landeslisten für die Wahl am 7. Mai zugelassen.
Der Landeswahlausschuss in Kiel hat am Freitag 13 Landeslisten für die Wahl am 7. Mai in Schleswig-Holstein zugelassen. Darunter ist trotz innerparteilicher Auseinandersetzungen um die Legitimität des Landesvorstandes und das Zustandekommen der Liste auch die AfD. Der Ausschuss habe nicht eventuelle Satzungsverstöße von Parteien zu prüfen, sondern ob die wahlrechtlichen Bestimmungen eingehalten worden seien, erläuterte der Vorsitzende Tilo von Riegen. Und dies sei bei der AfD der Fall. Dagegen wurde die Gerade Partei (DGP) nicht zur Wahl zugelassen. Sie hatte die notwendigen 1000 Unterstützer-Unterschriften von Wahlberechtigten nicht vorgelegt.