Im Terrorprozess gegen die „Gruppe Freital“ ist die Verteidigung mit Befangenheitsanträgen gegen die Strafkammer und den Vorsitzenden Richter Thomas Fresemann gescheitert. Der Vorwurf, Fresemanns Unabhängigkeit sei durch ein früheres kollegiales Verhältnis zum Verteidiger des angeklagten 19-Jährigen Justin S. beeinträchtigt, sei unbegründet.
Dresden. Im Terrorprozess gegen die „Gruppe Freital“ ist die Verteidigung mit Befangenheitsanträgen gegen die Strafkammer und den Vorsitzenden Richter Thomas Fresemann gescheitert. Der Vorwurf, Fresemanns Unabhängigkeit sei durch ein früheres kollegiales Verhältnis zum Verteidiger des angeklagten 19-Jährigen Justin S. beeinträchtigt, sei unbegründet, verkündete das Gericht am Dienstag. Auch eine sitzungspolizeiliche Anordnung des Richters, die unter anderem Leibesvisitationen und ein Internetverbot für die Verteidiger der acht Angeklagten im Gerichtssaal vorsieht, begründe keine hinreichende Befürchtung auf eine Befangenheit Fresemanns, hieß es.
Für den Nachmittag des zweiten Verhandlungstages hat Justin S., der jüngste Angeklagte, angekündigt, sich zu den Vorwürfen einlassen zu wollen. Die anderen Beschuldigten machten lediglich Angaben zur Person, wollten sich aber nicht zur Sache äußern.
Der Generalbundesanwalt hält den sieben angeklagten Männern und einer Frau im Alter zwischen 19 und 39 Jahren die Bildung einer terroristischen Vereinigung vor. Außerdem sollen sie sich unter anderem auch wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und der Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen verantworten.
Die „Gruppe Freital“ wird für fünf Sprengstoffanschläge auf Flüchtlinge und politische Gegner zwischen Juli und November 2015 in Freital und dem nahen Dresden verantwortlich gemacht.