Verfassungsschut: Conne Island gewinnt Klage

Erstveröffentlicht: 
15.02.2017

Für das Conne Island ist es ein großer Erfolg. Nach fast drei Jahren wurde entschieden: die Telefon- und Briefüberwachungen durch den sächsischen Landesverfassungsschutz in den Jahren 1999 bis 2000 waren nicht rechtmäßig.

 

Das Dresdner Verwaltungsgericht gab dem linken Szeneclub aus Connewitz recht. Das Conne Island gewinnt damit die Klage gegen den Verfassungsschutz.

 

mephisto 97.6 hat mit der Geschäftsführerin des Conne Island, Tanja Rußsack gesprochen. Und gefragt, warum der Verein gewonnen hat.


Tanja Rußsack: Die Grundlage ist, dass der Verfassungsschutz behauptet hat, dass es im Umfeld des Conne Island eine linke Gruppe gibt. Die angeblich Straftaten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung geplant und umgesetzt haben soll. Das konnte nie belegt werden. Es gab nie ein Verfahren oder Ähnliches. Jetzt wurde sozusagen nochmals vom Gericht bestätigt, dass es nicht nur diese Gruppe offensichtlich gab, sondern vor allem, dass auch das Vorgehen des Verfassungsschutzes nicht rechtmäßig war.

 

Das ganze Verfahren ging jetzt seit fast drei Jahren. Sind Sie erleichtert, dass es jetzt vorbei ist?


Natürlich sind wir froh, weil es eine politische wichtige Erkenntnis ist. Das es nicht einmalig ist, aber auch schon eine gewisse Zensur darstellt. Dass man sagen kann, dem Verfassungsschutz wurde sozusagen auf die Finger geklopft. Es gibt ja schon seit längerer Zeit die Debatte – vor allem natürlich nach den NSU oder während der NSU-Prozesse – und Indizien oder ganz klare Begründungen dafür, warum der Verfassungsschutz abgeschafft gehört. Dass es eben ein unkontrollierbares, ineffektives und vor allem auch undemokratisches Verfahren oder eben Stelle ist – dieser Geheimdienst. Eigentlich sollte man mit allen Wegen versuchen, diesen mit einer Rechtsgrundlage eben abzuschaffen.

 

Sie haben eben schon gesagt, dem "Verfassungsschutz wurde auf die Finger geklopft". Aber das ist jetzt natürlich dafür, das Ihnen unrecht getan wurde, was jetzt auch vom Gericht festgestellt wurde, gar nicht mal so viel. Was ist jetzt Ihre tatsächliche Konsequenz aus diesem Urteil?


Also es gibt jetzt keine Konsequenz, weil es zwar eine Entscheidung vom Gericht ist, aber es gibt jetzt keine Entschädigung oder der Gleichen. Was geschehen ist, ist geschehen - das kann nicht rückgängig gemacht werden. In die Privatsphäre wurde eingegriffen, das Grundrecht wurde verletzt – was sehr kritisch zu betrachten ist. Die Konsequenz kann eigentlich nur sein, wie schon gesagt, dem Verfassungsschutz auch weiterhin auf die Finger zu schauen, sowie die Politik zu ermuntern oder dazu zu bringen, sich mit diesem Gremium oder dem Verfassungsschutz weiter kritisch auseinanderzusetzen. Und vor allem möchten wir auch Vereine und Initiativen ermuntern gegen das Benennen von Vereinen und Initiativen im Verfassungsschutzbericht vorzugehen. Es hat ganz oft zur Folge, dass Fördergelder nicht mehr gestattet werden, dass es eine Kriminalisierung gibt und es wichtig ist dagegen vorzugehen. Also sozusagen für seine Grundrechte einzutreten und wenn es halt sein muss eben auch gerichtlich.