Vierter Prozess möglich - Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Freispruch von Tim H. ein

Erstveröffentlicht: 
13.01.2017

Tim H., dem die Dresdner Staatsanwaltschaft vorwirft am 19. Februar 2011 als Rädelsführer Übergriffe auf Polizeibeamte angeführt zu haben, muss sich eventuell ein viertes Mal vor Gericht verantworten.

 

Dresden. Tim H., dem die Dresdner Staatsanwaltschaft vorwirft am 19. Februar 2011 als Rädelsführer Übergriffe auf Polizeibeamte angeführt zu haben, muss sich eventuell ein viertes Mal vor Gericht verantworten. Wie das Neue Deutschland berichtet, hat die Staatsanwaltschaft gegen den in der vergangenen Woche vor dem Landgericht ergangenen Freispruch Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Dresden war am Abend nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

 

Tim H. war im Jahr 2013 zunächst zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Richter am Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Tim H. die Massen mit einem Megafon aufgewiegelt hatte. Dieses Urteil wandelte das Amtsgericht im Jahr 2015 aufgrund der mangelnden Beweislage in 90 Tagessätze zu je 45 Euro um und sah nur den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. In der vergangenen Woche bezweifelte der Richter, dass Tim H. überhaupt Ansagen mit dem Megafon gemacht habe und sprach den 40-jährigen Familienvater von allen Vorwürfen frei.

 

Das Gebaren der Staatsanwaltschaft gegenüber Tim H. wurde in der Vergangenheit immer wieder insbesondere von linken Politikern und Aktivisten als tendenziös kritisiert.