Ein Sieg für Pegida, der nichts bringt

Erstveröffentlicht: 
01.12.2016

Die Stadt darf den Frontmännern nicht pauschal verbieten, Versammlungen zu leiten. Ändern wird das aber wenig.

 

Dresden. Anfang November hatte die Versammlungsbehörde Lutz Bachmann und Siegfried Däbritz bis zum 31. Oktober 2021 verboten, Versammlungen in Dresden zu leiten. Die Pegida-Chefs seien nicht vertrauenswürdig, weil bei Versammlungen, die sie geleitet haben, volksverhetzende Äußerungen getroffen wurden. Außerdem hatten sie zu den Entgleisungen am 3. Oktober aufgerufen und Trillerpfeifen verteilt, um Lärm gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die anderen Gäste der offiziellen Einheitsfeier in Dresden zu machen. Letztlich handelte es sich laut Versammlungsbehörde um eine illegale Demonstration. Dagegen sind Bachmann und Däbritz im Eilverfahren vorgegangen.

 

Das Verwaltungsgericht entschied nun, dem Eilantrag stattzugeben. Ein genereller Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung sei durch das Versammlungsgesetz nicht abgedeckt. Die Verstöße von Bachmann und Däbritz seien aber keinesfalls, wie sie es selber eingeschätzt haben, „belanglos“. Vielmehr sei die öffentliche Sicherheit und Ordnung durchaus gefährdet gewesen. Aber die Versammlungsbehörde müsse „in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände der Versammlung und der dem Antragsteller vorgehaltenen Verstöße prüfen.“

 

Ob die Stadt gegen den Beschluss vorgeht, hänge von den Erfolgsaussichten ab und diese werden laut Rathaussprecher Kai Schulz gerade noch geprüft. „Die Einschätzung der Zuverlässigkeit von Herrn Bachmann als Versammlungsleiter hat sich bei der Stadt nicht geändert.“ Und diese Unzuverlässigkeit werde im Kern auch vom Gericht nicht infrage gestellt. „Mit dem Beschluss beantwortet das Gericht nur die Frage, ob die Versammlungsbehörde ihre eigene Einschätzung tatsächlich weiterhin in jedem einzelnen Versammlungsbescheid für Pegida-Versammlungen wiederholen muss“, so Schulz.

 

Soll heißen: Bachmann oder Däbritz können nun vom Verein als Leiter angegeben werden. Dann wird die Versammlungsbehörde jedes Mal erklären, sie halte diese beiden Personen für unzuverlässig. Die Begründung dafür hat das Gericht sozusagen bereits akzeptiert. Damit ändert sich womöglich im Kern nichts daran, dass Bachmann und Däbritz als Versammlungsleiter künftig ausscheiden, nur eben nicht pauschal, sondern in Einzelentscheidungen.