Straßburg. Niederlage für die NPD vor Gericht: Die Partei klagte in Straßburg, weil sie sich stigmatisiert sieht. Die Richter wiesen das nun ab.
Die rechtsextreme NPD hat in Straßburg eine juristische Niederlage kassiert. Ihre Beschwerde, in Deutschland als verfassungswidrig stigmatisiert zu werden, wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag als offensichtlich unbegründet ab. (Beschwerdenr. 55977/13)
Die NPD hatte vorgetragen, in Deutschland Benachteiligungen ausgesetzt zu sein, die faktisch einem Parteiverbot gleichkämen. So seien ihren Mitgliedern etwa Stellen im öffentlichen Dienst verweigert und die Eröffnung von Bankkonten erschwert worden. Außerdem seien sie daran gehindert worden, bei Wahlen anzutreten. Gegen diese Benachteiligungen habe es keine effektiven Rechtsmittel gegeben.
Die Straßburger Richter überzeugte dies nicht. Die Tatsache, dass die NPD vor Gericht nicht in jedem Fall erfolgreich gewesen sei, mache die Rechtsmittel noch nicht ineffizient.
Nicht die erste gescheiterte NPD-Klage
2013 hatte die Partei versucht, sich vom Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungstreue positiv feststellen zu lassen. Auch diesen abgelehnten Antrag führte die NPD nun in Straßburg als Beleg für eine Stigmatisierung und ineffiziente Rechtsmittel an. Die Richter konnten aber nicht erkennen, wie eine solche Erklärung der NPD hätte nutzen können.
In den vergangenen Jahren ist die NPD mit verschiedenen Beschwerden vor das höchste deutsche Gericht gezogen – in der Sache damit aber immer wieder gescheitert. In Karlsruhe läuft außerdem seit März ein Verbotsverfahren gegen die Partei, die in keinem Landtag mehr vertreten ist. Nur im EU-Parlament hat sie noch einen Abgeordneten. Das hat die Rechtsextremisten, die auf die Mittel aus der Parteienfinanzierung angewiesen sind, zunehmend in Finanznöte gebracht.