Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Lörracher Amtsgericht gab es mit Andreas Weigand, einem der Köpfe der rechtsextremen Szene in der Stadt, keine Einigung. Das Annäherungsverbot bleibt weiterhin in Kraft.
Am Donnerstag hat die mündliche Verhandlung mit dem letzten Mitglied, der insgesamt achtköpfigen Gruppe von Rechtsextremen, gegen die das Lörracher Familiengericht im Juli ein Annäherungs- und Kontaktverbot erlassen hatte, um eine Friedlinger Familie vor dem Stalking der Gruppe zu schützen, stattgefunden.
Wie schon der NPD-Stadtrat Andreas Boltze und weitere Gruppenmitglieder
hatte auch Andreas Weigand diese mündliche Verhandlung beantragt und
war, nachdem der Termin im Vorfeld mehrfach verschoben worden war,
erschienen, um sich zu rechtfertigen. Vor Richter Dr. Alexander Bartels
haben sich die Beteiligten nicht geeinigt. Das Amtsgericht Lörrach wird
daher in den nächsten Tagen mit schriftlichem Beschluss über die
Gewaltschutzanordnung vom 5.7.2016 entscheiden. Bis dahin gelten die
durch gerichtliches Annäherungsverbot festgelegten Schutzmaßnahmen
unverändert fort.
Konkret sehen die Verfügungen vor, dass Weigand von der Wohnung der
Familie weiterhin einen Abstand von mindestens 150 Meter halten muss.
Diese Regelung gilt auch für ein Zusammentreffen an anderer Stelle, dann
müssen sich die Betreffenden auf mindestens 150 Meter entfernen.
Fernhalten müssen sie sich auch von den Schulen, die die beiden Kinder
besuchen. Und schließlich ist ihnen auch jegliche Kontaktaufnahme
untersagt, wobei das sowohl für Anrufe per Telefon oder mit anderen
Medien wie auch für das Ansprechen gilt.
In den letzten Monaten waren bei mündlichen Verhandlungen mehrere der
Verfügungen vom Gericht zurückgenommen worden – nachdem die
entsprechenden Mitglieder erklärt hatten, dass sie freiwillig auf eine
Annäherung und Belästigung der Familie verzichten würden. Andreas
Weigand, der Gründer des Weiler Ortsvereins der Partei "Die Rechten",
der zunächst auch zum Aufmarsch der Rechten zum "Tag der europäischen
Völker" in Weil eben auf dem Hüninger Platz aufgerufen hatte, wo die
betroffene Familie wohnt, ist offensichtlich auf solch eine Vereinbarung
nicht eingegangen. Den Weg vor das Oberlandesgericht hatte zuvor auch
schon NPD-Stadtrat Boltze angetreten, der ebenfalls keine freiwillige
Vereinbarung einging.