14.500 Polizisten mit Nummern

Erstveröffentlicht: 
02.08.2016

Einst war die Kennzeichnungspflicht der Polizei in Hessen heiß umstritten, in der Praxis zeigt sie kaum Auswirkungen.

 

Seit anderthalb Jahren tragen hessische Polizisten Nummern, wenn sie bei Demonstrationen und anderen Großveranstaltungen eingesetzt werden. Einst war die Kennzeichnungspflicht heiß umstritten. In der Praxis zeigt sie jedoch kaum Auswirkungen.

 

Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte jetzt in Wiesbaden, ihm sei nur ein einziger Fall bekannt geworden, in dem Anzeige gegen einen Polizisten gestellt und dabei die Nummer des Beschuldigten genannt worden sei. Dabei ging es um eine Anzeige wegen Beleidigung.

 

Die geringe Fallzahl spreche „für das transparente, rechtmäßige und professionelle Handeln hessischer Polizistinnen und Polizisten“, kommentierte Minister Beuth. Man habe im Umgang mit der Kennzeichnungspflicht „keine Probleme festgestellt“.

 

Die CDU hatte sich lange gegen die Kennzeichnungspflicht gewehrt, aber in den Koalitionsverhandlungen mit den Grünen eingelenkt. Die Grünen argumentierten, übergriffige Polizeibeamte könnten dank der Nummer besser identifiziert werden.

 

Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Jürgen Frömmrich, nennt es „sehr erfreulich“, dass die Nummer nur bei einem einzigen Verfahren benötigt worden sei. Die Kennzeichnungspflicht sieht er dadurch nicht in Frage gestellt. Sie habe sich bewährt und sei akzeptiert.

 

Es gehe um „ein wichtiges Zeichen, dass die Polizei den Bürgerinnen und Bürgern offen gegenüber tritt“, sagte Frömmrich. Alle wüssten, „dass Beschwerden gegen sie nachgegangen werden kann“. Damit biete sich eine bessere Möglichkeit als zuvor, „Konfliktfälle zu überprüfen“. Das habe „nichts mit Misstrauen gegen Polizisten zu tun“, versicherte der Grünen-Politiker.

 

Gegner der Kennzeichnungspflicht wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatten befürchtet, dass radikale Demonstranten bestimmte Polizisten zur Zielscheibe machen könnten. Derartige Fälle seien allerdings nicht bekannt geworden, räumte der hessische GdP-Vorsitzende Andreas Grün auf Anfrage der Frankfurter Rundschau ein. 

 

Gewerkschaft hält Kennzeichnung für „überflüssig“


Die Regierung hatte die Bedenken der Polizisten berücksichtigt und jeden Beamten mit drei verschiedenen Nummern ausgestattet. So könnten Träger die Nummer wechseln und gleichzeitig identifizierbar bleiben, erklärte Beuth. „Dieses Verfahren dient dem Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.“

 

Für 14 500 Polizistinnen und Polizisten hat die Verwaltung inzwischen Nummernschilder angeschafft. Für ihre Herstellung gab Hessen nach Beuths Angaben knapp 200 000 Euro aus.

 

Aus Sicht von Gewerkschafts-Chef Grün wurde damit „unnötig Geld ausgegeben“. Die GdP halte die Kennzeichnung weiterhin für „überflüssig“.

 

Insgesamt ist die Zahl der Strafanzeigen und Aufsichtsbeschwerden gegen Polizisten im Laufe der vergangenen Jahre rückläufig, wie Beuth berichtete. Im vergangenen Jahr seien 351 Anzeigen und 539 Aufsichtsbeschwerden gemeldet worden und damit weniger als 2013 und 2014. Im Jahr 2016 habe die Zahl der Anzeigen innerhalb der ersten vier Monate allerdings schon bei 181 gelegen. Insgesamt elf Strafbefehle oder Verurteilungen gegen Polizisten gab es im Jahr 2015. In den Jahren davor hatte die Zahl mit jeweils 15 etwas höher gelegen.